Berliner Wochenkommentar II: Kopftuch: Konfusion komplett

Ein neues Urteil im Fall einer Kopftuch tragenden Lehrerin vergrößert die Unklarheit über das Berliner Neutralitätsgesetz.

Lehrt der besser? Unbedeckter Lehrerkopf Foto: dpa

Wieder hat es in dieser Woche ein „Kopftuch-Urteil“ gegeben – und wieder hat dies nicht zu Klarheit darüber geführt, ob das Berliner Neutralitätsgesetz, das Beschäftigten des öffentlichen Dienstes das sichtbare Tragen religiöser Symbole verbietet, verfassungskonform ist oder nicht. Was die interessierte Öffentlichkeit, sei sie pro oder contra dieses Gesetz eingestellt, nur bedauern kann. Denn eine Klärung tut dringend not.

Das Berliner Arbeitsgericht hat am Mittwoch in erster Instanz die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten will – was das Neutralitätsgesetz verbietet. Um die Neutralität staatlicher Einrichtungen zu gewährleisten, sei es richtig, dass im Gerichtssaal kein Kreuz hinge, und ebenso richtig, dass Lehrerinnen ohne Kopftuch unterrichteten, hatte der Richter seine Entscheidung begründet.

Gegensätzliches Urteil 2017

Eine andere Kammer des Arbeitsgerichts hatte 2017 zweitinstanzlich eine fast gegensätzliche Entscheidung gefällt und einer wegen Kopftuch abgelehnten Lehrerin Schadenersatz zugesprochen.

Nun ist die Verwirrung komplett. Ist das Neutralitätsgesetz des Landes Berlin nun gut, gerecht und verfassungskonform – oder diskriminiert es einseitig muslimische Frauen? Darüber gehen die Meinungen auseinander – nicht nur am Gericht.

Ausgelöst hatte diese Verwirrung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, das entschieden hatte, ein „Generalverdacht“ gegenüber Kopftuchträgerinnen sei ungerechtfertigt: Es müsse im Einzelfall eine „Bedrohung des Schulfriedens“ durch die Kopftuch tragende Lehrkraft nachgewiesen werden.

Nun verbietet das Berliner Gesetz ausdrücklich nicht nur das Kopftuch, sondern jedes sichtbare religiöse Symbol. Betroffen sind aber bislang überwiegend muslimische Lehrerinnen. Viele – auch führende – grüne und linke PolitikerInnen hatten deshalb das Landesgesetz schon auf der Kippe gesehen und seine Verfassungskonformität angezweifelt. Der aktuelle Gerichtsentscheid widerspricht dem und gibt der Linie der SPD und der Bildungsverwaltung Recht, die am Neutralitätsgesetz nicht rütteln wollen.

Die Berufung gegen das Urteil steht der Klägerin offen

Eine Pattsituation

Eine Pattsituation also – vor Gericht ebenso wie in der rot-rot-grünen Landesregierung. Und eine völlig unklare Lage für die betroffenen Lehrerinnen.

2017 hatte der Senat die Chance, in Berufung zu gehen. Er hat es nicht getan – und die Entschädigung gezahlt. Vielleicht aus Angst, am Ende doch zu unterliegen? Man kann deshalb nur hoffen, dass nun die aktuelle Klägerin diesen Weg geht. Damit die leidige Frage endlich geklärt wird.

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