Erst waren es 7.000 Klagen, jetzt sind es fast 27.000. Wie das Berliner Sozialgericht im 30-Minuten-Takt über Diabetes-Zuzahlung oder Versicherungsbeiträge von Alleinerziehenden entscheidet.von Wolf Schmidt
Wer sich im Hartz IV-Bezug befindet und über verfassungsrechtliche Kenntnisse verfügt, merkt sehr schnell, wie sehr sowohl das SGB II als auch die Verwaltungspraxis der Jobcenter gegen elementare Werte des Grundgesetzes verstoßen.
Insbesondere das Rechtsstaatsprinzip und die vom Grundgesetz geforderte Gesetzesbindung der Verwaltung werden von den Jobcentern bei ihrer Verwaltungstätigkeit systematisch missachtet. Und dies ist offensichtlich politisch genau so gewollt, da die entsprechenden Aufsichtsbehörden trotz Kenntnis von diesen Zuständen nicht intervenieren.
Die einzige Möglichkeit, sich auf legalem Weg gegen diese grundgesetzwidrige Verwaltungspraxis zu wehren, ist derzeit noch das Einlegen von Rechtsmitteln.
Bereits in der Vergangenheit wurde die Ausgabe von Beratungshilfescheinen an Hartz IV-Empfänger durch entsprechende Gesetzesänderungen eingeschränkt und der von den Betroffenen zu tragende Eigenanteil für die Inanspruchnahme anwaltlicher Rechtsberatung erhöht.
Nun ist in einem nächsten Schritt geplant, verschärfte Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Sozialgerichtsverfahren einzuführen und Gerichtskosten für Sozialgerichtsverfahren von den Betroffenen zu erheben. Durch diese Gesetzesänderungen sollen Hartz IV-Empfänger davon abgehalten werden, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen.
Es stellt sich die Frage, welche Folgen sich daraus ergeben, wenn den Betroffenen der Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung und der Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz durch entsprechende Gesetze systematisch vorenthalten wird.
Diese Frage sollten sich insbesondere diejenigen Politiker stellen, die diese Gesetze verantworten und dabei nur die angestrebte Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit und eine damit einhergehende Kostensenkung der entsprechenden öffentlichen Haushaltsposten im Blick haben.
Sie übersehen, dass die gesellschaftlichen, politischen und sozialen Kosten, die sich aus einem grundlegenden Vertrauensverlust in rechts- und sozialstaatliche verfassungsrechtliche Garantien ergeben, die beabsichtigten finanziellen Einsparungen in den öffentlichen Haushalten bei weitem übersteigen könnten. hren Kommentar hier eingeben
26.01.2010 18:37 Uhr
von Odysse.Nemesis:
Hartz IV ist ein Verbrechen, nicht der Bezug! Hartz IV heißt offener Strafvollzug ohne vorherige mündliche Verhandlung! (siehe insoweit: Anwälte-gegen-Hartz IV) Hartz IV heißt Angst vor Schikanen! Hartz IV heißt die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland! Hartz IV bedeutet die Wiederbelebung von nationalsozialistischen "Kampfmaßnahmen", gegen sog. "Asoziale", wie sie die Nazis gegen Arbeitslose etwa seit 1935 eingeführt haben. Alle sind sich einig, das die sog. Jobcenter keine Arbeitsplätze für die Erwerbslosen vermitteln, was sind sie also anderes als Zentren zur Konzentration von Erwerblosen und was sind die sog. "Fallmanager" anderes als Erwerblosenaufseher, die die in ihrem Zentrum Konzentrierten schikanieren, drangsalieren, diffamieren und ausspionieren? Darauf wird die deutsche Politik Anworten finden müssen, wenn Hartz IV vor dem Sozialrechtspakt der Vereinten Nationen bestehen will, nicht dafür, wie viele Richter/Innen sich mit diesem gesetzlichen Unrecht noch herumschlagen sollen und müssen.
18.01.2010 16:19 Uhr
von Wolf:
Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wären all diese und noch vieleandere Probleme mit einem Schlag gelöst! Die Lösung sofort möglich und wird nicht realisiert. Deutschland, ein absurdes Theater der Selbstzerstörung. Kommt mit auf die Straße der (R)Evolution.
18.01.2010 13:58 Uhr
von Hannes:
Dieser Artikel zeigt, wo die Probleme einer Behörde landen: Vor Gericht. Das alleine reicht schon aus, um zu sagen: Dieses Gesetz ist gescheitert. Es wäre besser, diese Reform abzusagen und zu einem anderen (eventuell sogar) dem alten System zuzrück zukehren. 1. Die Möglichkeit zum Kombi-Lohn schafft Dumping-Arbeiter in Divisionsstärken 2. Niedrige Hartz-Sätze schaffen Armut, Schwarzarbeit und die hier beschrieben Prozesswelle 3. Mangelnde Vermittlung und Hilfestellungen zerrüten das Verhältnis zwischen Bürger und (illegaler) ARGE 4. Illegale Aktivitäten der Vermittler: Die ultima ratio soll der 1-EURO-Job sein, aber nicht im Alltag, da werden auch Tausende hingeschickt, weil es o einfach ist. Diese Jobs essen dann normale Arbeit auf und schaffen eine penetrante Abzocker-Struktur.
In meinen Augen gehört das Gesetz geändert. Außerdem wird fortlaufend verletzt, weil die Behörden sich andere Dienstanweisungen geben, als es im Gesetz steht. Vermittlung, Dokumentation über Bemühungen und dann Weiterbildung - diese Trias steht im Gesetz. In der Realität passiert meist nichts, häufig werden Billig-Anbieter mit den Aufgaben der ARGE betraut, was nach einer Reform ein Skandal für sich ist. Bei diesen billig Anbietern funktioniert dann nichts: Afghanische Hausfrauen haben nach 12 Monaten Deutsch-Kurs kaum was gelernt, Akademiker nach 12 Monaten 1-EURO-Job keinen neuen Ansatz, keine neue Qualifikation. Und dagegen klagen kaum Leute, weil nur eine Minigruppe überhaupt das Gesetz gelesen hat. Würden alle Geschädigten wirklich klagen, dann müssten noch Tausende Richter mehr am Sozialgericht Monat für Monat anfangen.
18.01.2010 13:54 Uhr
von keiner:
Komma zuviel? >>zusätzliche 1,69 Euro Mehrbedarf<<, während als Vergleich 50 €/Monat vorgeschlagen waren?
18.01.2010 13:19 Uhr
von rose:
Ich möchte hier nur kurz darauf hinweisen (bezieht sich auf den Kommentar der alleinerziehenden Mutter) dass die Miete bei HartzIV NICHT komplett übernommen wird.
Es wird nur die von der ARGE örtlich festgelegte Angemessene Miete getragen, dh. es wird ein der Mietspiegel der Sozialwohnungen der Stadt zu Grunde gelegt. Zum Beispiel in Köln: 6,80 Euro. Realer Mietpreis pro qm: 10,90 bis über 14,00. 10,90 nur in "Problemvierteln".
Ergo wird nur ein Teil der Miete, auch wenn die Wohnung die sog. "Angemessene Größe" nicht überschreitet. Man muss dann den Differenzbetrag vom sogenannten "Regelsatz" zahlen.
Auch eine Fehlinfo: Das HatzIVler Kindergeld oben drauf bekommen, wenn sie Kinder habe. Unsinn! Kindergeld wird auf HARTZIV angerechnet - das ist im Sinne der Behörde ein "Einkommen".
Das ist alles sehr kompliziert und wenn man eine Miete von real gut 400 Euro zu berappen hat, kümmert das die ARGE überhaupt nicht, sie zahlt den Höchstsatz von 6,90 pro qm und das war es. Dann steht man plötzlich da und muss von 80 Euro im Monat leben. Weil Strom und Telefon muss auch noch bezahlt werden. Bewerbungen müssen frankiert und Bahnfahren bezahlt werden - Das läppert sich.
Das Leben mit Hartz ist kein Ponyhof und Dauerurlaub wie viele immer denken. Hartz IV ist ein Stimga,
Gerne mehr nachzulesen auf meinem Blog:
www.gesellschaftistkeintrost.wordpress.com
Ein Blog rund um Arbeitslosigkeit und die Wahrheit zwischen "Fördern und Fordern" und dem Kampf auf dem Bewerbermarkt. Wie es ist 200 Bewerbungen in acht Monaten zu schreiben und die ARGE weigert sich dann auch noch, die Bewerbungskosten zu erstatten. Und und und.
Arbeitslosigkeit ist in diesem Land ein Tabu. Als sei es eine Straftat.
Ich wünsche es keinem, von Hartz IV leben zu müssen.
18.01.2010 08:43 Uhr
von Martin:
"Gut möglich, dass es in Zukunft mehrere Zuständige für einen Hartz-IV-Empfänger gibt. Einen für die Regelleistungen. Und einen für die Mietkosten. Es wäre der endgültige Abschied von der Idee der "Leistung aus einer Hand""
Ist doch prima, dann gibt es noch ein Hindernis, dass die Leute davon abhält, ihnen zustehende Sozialleistungen auch in Anspruch zu nehmen. Ich würde wetten, dass es genau so kommen wird. Leider.
18.01.2010 07:36 Uhr
von Karl der KLeine:
P.S.:
das wir ein Sozialstaat sind.., darauf kann man ja auch stolz sein.., doch warum die Parteien es noch nicht für nötig befunden haben.., die Sozialgesetze so zu reformieren.., das diese auch vom SAchbearbeiter verstanden werden..,bzw. ausführbar werden, ...ist mir ein Rätsel. Immerhin betrifft es i.d.R. die Menschen, die auf das Geld wirklich angewiesen sind.. - Bonusbänker haben im Gegensatz dazu,,ja i.d.R. IHr festes GEhalt. Der Boni ist oft nur ein Zubrot für besonders korruptes ( sorry mutiges ) Verhalten
18.01.2010 07:31 Uhr
von Karl der Kleine:
Immerhin: Das Arbeitslosengeld II schafft "Arbeitsplätze".., die angehenden Juristen..dürfte es doch freuen: Endlich eine adäquate "Arbeit"..-
nur..was ist das für eine Arbeit.
Anstatt die "Bruchstellen"..bereits vor Jahren klar zu definieren.., so das die Berechnung der Gelder einwandfrei verläuft.. , müssen jetzt Richter..entscheiden, ob ein simpler Bescheid i.O. ist.
Die verheerende Zahl der falschen Bescheide spricht ebenfalls für sich. Können die nicht 359 Euro + Miete + Heizung berechnen? So ein paar zusätzliche Fälle, wie Kinder, Zuverdienst wird sich wohl auch noch einrechnen lassen können - auch ohne großes Studium..
Bedenkt man nun noch, das vermutlich die meisten Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen gar nicht wagen einen REchtsstreit anzufangen,.so wird die tatsächliche ( nicht geahndete Zahl der falschen Bescheide..) wohl noch viel höher sein....,
..Also.., Pfusch am Bau, kann ich dazu nur sagen.
18.01.2010 07:08 Uhr
von rosenkranz:
Die Hartz4-Bezüge sind definitiv zu hoch. Ich bin arbeitender Bürger und könnte mir - nach Bezahlung der Miete durch das Amt - mit Hartz4 einmal jährlich einen Urlaub in Mallorca zusammensparen. Lebensmittelpreise in D sind vernachlässigbar. Man muß nur nicht jeden Schrott kaufen.
Dieses Gejammere ist unerträglich. Und dann - wie immer in diesem Zusammenhang - noch der Druck auf die Tränendrüse mit dem Sinnbild für die Ärmsten der Armen:
Die alleinerziehende Mutter.
Merke: Die meisten Alleinerziehenden sind alleinerziehenwollend. Eine schöne Bedarfsgemeinschaft ist was Tolles.
18.01.2010 03:49 Uhr
von schreiber:
wird zeit für ein BGE. der größte fehler war doch die beiden center in einem zu vereinen ... wie soll das auch funktionieren???
18.01.2010 00:20 Uhr
von andyconstr:
Was ist das denn für eine Sozialgerichtsbarkeit, der Kläger muß seine Ansprüche selbst vertreten? Wo bleibt da der Anwalt der Minderbemittelten und Armen, von Alleinerziehenden, Witwen und Waisen? Das Jobcenter hat einen Anwalt, der Arme HarzIV Empfänger nicht? Was ist mit dem Gutachten, gibt es mehrere, sind die Gutachter politisch neutral? Welche Empfehlung geben die Diabetikerverbände? Was berechnen denn Krankenhäuser für Diätkost? Etwa mehr? Na, dann sollen die mal schnellstens billiger einkaufen. Ne nette Richterin braucht kein Mensch, Gerechtigkeit ist ihre Pflicht.Wenn schon die missachtet wird, dann braucht sich niemand wundern das alle reich werden wollen, denn Reiche bekommen ihr Recht.Und Diätkost können sich die auch leisten.
17.01.2010 23:46 Uhr
von XYZ:
Mal abgesehen davon das die Idee von Hartz IV an sich nicht funktioniert, bzw. in Punkto Vereinfachung und Förderung nicht weit genug gedacht, dafür im Punkto Fordern zu weit geht, wundert mich das alles gar nicht. Habe zwar bisher keine Erfahrungen mit Hartz IV, war aber mal zwischenzeitlich ALG I berechtigt. Als ich meinen Antrag abgeben wollte, hatte ich noch eine Frage, die konnte mir der Sachbearbeiter leider nicht beantworten, daher bekam ich einen Termin in der Beratungsstelle für ALG I, die Frau da wusste nicht mal ob ich Anspruch auf ALG I hatte, da ich zwischenzeitlich im Ausland war, das musste ihr erst der Computer sagen (der Fall war eigentlich einfach und mir war die Rechtslage bekannt). Man fragt sich dann schon wie inkompetent man seien kann, wenn man die einfachsten Sachverhalte in seinem Spezialgebiet nicht kennt, mich wundert da gar nichts. Meiner Meinung nach sollte man ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen und die geballte Inkompetentz im Arbeitsamt auf die Straße setzen.
17.01.2010 22:24 Uhr
von fidel:
machen wir uns doch nichts vor, h4 war nur für eins bestimmt, angst und nochmal angst. angst vor dem abstieg, angst vor der ausgrenzung, angst vor der zukunft. das wurde erreicht, es wurde übertroffen. vielleicht soweit übertroffen, das sie jetzt langsam angst vorm eigenen erfolg bekommen. nicht alle, nur die kleinen parteisoldaten, den die werden jetzt angespuckt und h4 bedroht sie auch. schlecker und konsorten dagegen müssen einen orgasmus nach dem anderem bekommen.sie bekommen sklaven, faktisch zum nulltarif, bei aufmucken gibts vom jobcenter saures. nicht unmittelbar, so offensichtlich trauen sie sich es nun doch nicht. aber jeder der den würderaubenden betrieb kennengelernt hat, weiß wie es läuft. und nein, es gibt keine sacharbeiter dort, die bemüht sind, die werden aussortiert. wozu haben den leute wie roland berger das organisiert, zwangsarbeiter wollten sie und zwangsarbeiter haben sie. der nächste schritt ist dann das rekrutieren von schlachtvieh, tschuldigung soldaten. das sind dann unsere 25jährigen, die keine ausbildungsplatz bekommen haben. im jobcentersprech sind das lernunwillige. die kriegen dann den abenteuerjob bei der bundeswehr bei guter bezahlung aufgeschwatzt, noch mit krankenkasse. aber nicht mehr lange, die fdp arbeitet dran.unsere kinder verteidigen dann die freiheit am hindukusch, wessen freiheit eigentlich????
17.01.2010 22:11 Uhr
von Jan Kliemann:
Ich wäre dafür, die Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen zu intensivieren. Dann könnte man sich ggf. einen Großteil des bürokratischen Aufwands sparen. Für alle, die nichts damit anzufangen wissen: Bei Wikipedia "bedingungsloses Grundeinkommen" eingeben und den Artikel lesen.
17.01.2010 21:29 Uhr
von Dr. Ludwig Paul Häußner:
Statt HARTZ IV bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)
Für ein BGE in Höhe von 800 Euro monatlich pro BürgerIn wären lediglich 12 Milliarden mehr erforderlich als für HARTZ IV. In Anbetracht der immensen Wirtschaftsleistung der deutschen Volkswirtschaft ist dies ein Klacks!
Prinzipiell hat sogar die FDP mit ihrem Bürgergeld und einer Negativsteuer recht. Es wäre ein Leichtes das über die persönliche Steueridentnummer zu regeln.
Bei den ARGEN liegt allerdings viel im Argen! Nachdem die ARGEN ohnehin gegen das Grundgesetz verstoßen, wie auch HARTZ IV, wäre es möglich, diese im Rahmen eines BGE völlig abzuschaffen.
Leider ist von den GRÜNEN in Sachen BGE bzw. Bürgergeld nicht viel zu erwarten, da HARTZ IV unter rot-grün verbrochen wurde.
Neue GRÜNE braucht das Land und eine neue Perspektive: GRÜN.GUT.GRUNDEINKOMMEN
L.P. Häußner, Karlsruhe Mitglied im GRÜNEN Netzwerk pro Grundeinkommen
17.01.2010 21:24 Uhr
von Robert:
Die Justiz macht sich diese Prozessflut selber. Ob aus Vorsatz - mehr Stellen - oder aus Unfähigkeit, weiß niemand. Selbst schuld, sollen sie dran ersticken.
17.01.2010 21:06 Uhr
von Leistungsempfänger:
Dass sich fünf Jahre nach Einführung von Hartz IV immer noch Gerichte damit befassen müssen und das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung bei den ARGEN für nicht zulässig erklärt hat, beweist dass die Politik in dieser Hinsicht unfähig zu Reformen ist und in keiner Weise ernsthaft Willens die Zahl der Arbeitslosen deutlich spürbar zu verringern.
17.01.2010 21:05 Uhr
von Erik Schliemann:
Ich habe bisher noch niemanden gehört, der die Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen die "Mischverwaltung" der Jobcenter durch Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, mit einem praktischen Nutzen kommentiert hat. Warum hat das Verfassungsgericht sich eigentlich gegen die bisherigen Strukturen gewendet und wieso riskiert man es nun, die Wut der Arbeitssuchenden ins Unermessliche zu steigern, indem man sie mit weiteren undurchsichtigen Behördengängen schikaniert? Und was hat es eigentlich mit der literarischen Schikane gegen das grüne Lager (das in diesem Artikel aus der Debatte gemobt wird) auf sich, indem die Farbe Grün kurzerhand nicht mehr zum Hoffnungsträger sondern zum Symbol der Harz-IV-Grausamkeit gemacht wird?
Leserkommentare
18.06.2010 19:42 Uhr
von Samsa:
Wer sich im Hartz IV-Bezug befindet und über verfassungsrechtliche Kenntnisse verfügt, merkt sehr schnell, wie sehr sowohl das SGB II als auch die Verwaltungspraxis der Jobcenter gegen elementare Werte des Grundgesetzes verstoßen.
Insbesondere das Rechtsstaatsprinzip und die vom Grundgesetz geforderte Gesetzesbindung der Verwaltung werden von den Jobcentern bei ihrer Verwaltungstätigkeit systematisch missachtet. Und dies ist offensichtlich politisch genau so gewollt, da die entsprechenden Aufsichtsbehörden trotz Kenntnis von diesen Zuständen nicht intervenieren.
Die einzige Möglichkeit, sich auf legalem Weg gegen diese grundgesetzwidrige Verwaltungspraxis zu wehren, ist derzeit noch das Einlegen von Rechtsmitteln.
Bereits in der Vergangenheit wurde die Ausgabe von Beratungshilfescheinen an Hartz IV-Empfänger durch entsprechende Gesetzesänderungen eingeschränkt und der von den Betroffenen zu tragende Eigenanteil für die Inanspruchnahme anwaltlicher Rechtsberatung erhöht.
Nun ist in einem nächsten Schritt geplant, verschärfte Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Sozialgerichtsverfahren einzuführen und Gerichtskosten für Sozialgerichtsverfahren von den Betroffenen zu erheben. Durch diese Gesetzesänderungen sollen Hartz IV-Empfänger davon abgehalten werden, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen.
Es stellt sich die Frage, welche Folgen sich daraus ergeben, wenn den Betroffenen der Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung und der Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz durch entsprechende Gesetze systematisch vorenthalten wird.
Diese Frage sollten sich insbesondere diejenigen Politiker stellen, die diese Gesetze verantworten und dabei nur die angestrebte Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit und eine damit einhergehende Kostensenkung der entsprechenden öffentlichen Haushaltsposten im Blick haben.
Sie übersehen, dass die gesellschaftlichen, politischen und sozialen Kosten, die sich aus einem grundlegenden Vertrauensverlust in rechts- und sozialstaatliche verfassungsrechtliche Garantien ergeben, die beabsichtigten finanziellen Einsparungen in den öffentlichen Haushalten bei weitem übersteigen könnten. hren Kommentar hier eingeben
26.01.2010 18:37 Uhr
von Odysse.Nemesis:
Hartz IV ist ein Verbrechen, nicht der Bezug!
Hartz IV heißt offener Strafvollzug ohne vorherige mündliche Verhandlung! (siehe insoweit: Anwälte-gegen-Hartz IV)
Hartz IV heißt Angst vor Schikanen!
Hartz IV heißt die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland!
Hartz IV bedeutet die Wiederbelebung von nationalsozialistischen "Kampfmaßnahmen", gegen sog. "Asoziale", wie sie die Nazis gegen Arbeitslose etwa seit 1935 eingeführt haben.
Alle sind sich einig, das die sog. Jobcenter keine Arbeitsplätze für die Erwerbslosen vermitteln, was sind sie also anderes als Zentren zur Konzentration von Erwerblosen und was sind die sog. "Fallmanager" anderes als Erwerblosenaufseher, die die in ihrem Zentrum Konzentrierten schikanieren, drangsalieren, diffamieren und ausspionieren?
Darauf wird die deutsche Politik Anworten finden müssen, wenn Hartz IV vor dem Sozialrechtspakt der Vereinten Nationen bestehen will, nicht dafür, wie viele Richter/Innen sich mit diesem gesetzlichen Unrecht noch herumschlagen sollen und müssen.
18.01.2010 16:19 Uhr
von Wolf:
Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wären all diese und noch vieleandere Probleme mit einem Schlag gelöst! Die Lösung sofort möglich und wird nicht realisiert. Deutschland, ein absurdes Theater der Selbstzerstörung. Kommt mit auf die Straße der (R)Evolution.
18.01.2010 13:58 Uhr
von Hannes:
Dieser Artikel zeigt, wo die Probleme einer Behörde landen: Vor Gericht. Das alleine reicht schon aus, um zu sagen: Dieses Gesetz ist gescheitert.
Es wäre besser, diese Reform abzusagen und zu einem anderen (eventuell sogar) dem alten System zuzrück zukehren.
1. Die Möglichkeit zum Kombi-Lohn schafft Dumping-Arbeiter in Divisionsstärken
2. Niedrige Hartz-Sätze schaffen Armut, Schwarzarbeit und die hier beschrieben Prozesswelle
3. Mangelnde Vermittlung und Hilfestellungen zerrüten das Verhältnis zwischen Bürger und (illegaler) ARGE
4. Illegale Aktivitäten der Vermittler: Die ultima ratio soll der 1-EURO-Job sein, aber nicht im Alltag, da werden auch Tausende hingeschickt, weil es o einfach ist. Diese Jobs essen dann normale Arbeit auf und schaffen eine penetrante Abzocker-Struktur.
In meinen Augen gehört das Gesetz geändert. Außerdem wird fortlaufend verletzt, weil die Behörden sich andere Dienstanweisungen geben, als es im Gesetz steht. Vermittlung, Dokumentation über Bemühungen und dann Weiterbildung - diese Trias steht im Gesetz. In der Realität passiert meist nichts, häufig werden Billig-Anbieter mit den Aufgaben der ARGE betraut, was nach einer Reform ein Skandal für sich ist. Bei diesen billig Anbietern funktioniert dann nichts: Afghanische Hausfrauen haben nach 12 Monaten Deutsch-Kurs kaum was gelernt, Akademiker nach 12 Monaten 1-EURO-Job keinen neuen Ansatz, keine neue Qualifikation.
Und dagegen klagen kaum Leute, weil nur eine Minigruppe überhaupt das Gesetz gelesen hat.
Würden alle Geschädigten wirklich klagen, dann müssten noch Tausende Richter mehr am Sozialgericht Monat für Monat anfangen.
18.01.2010 13:54 Uhr
von keiner:
Komma zuviel? >>zusätzliche 1,69 Euro Mehrbedarf<<, während als Vergleich 50 €/Monat vorgeschlagen waren?
18.01.2010 13:19 Uhr
von rose:
Ich möchte hier nur kurz darauf hinweisen (bezieht sich auf den Kommentar der alleinerziehenden Mutter) dass die Miete bei HartzIV NICHT komplett übernommen wird.
Es wird nur die von der ARGE örtlich festgelegte Angemessene Miete getragen, dh. es wird ein der Mietspiegel der Sozialwohnungen der Stadt zu Grunde gelegt. Zum Beispiel in Köln: 6,80 Euro. Realer Mietpreis pro qm: 10,90 bis über 14,00. 10,90 nur in "Problemvierteln".
Ergo wird nur ein Teil der Miete, auch wenn die Wohnung die sog. "Angemessene Größe" nicht überschreitet. Man muss dann den Differenzbetrag vom sogenannten "Regelsatz" zahlen.
Auch eine Fehlinfo: Das HatzIVler Kindergeld oben drauf bekommen, wenn sie Kinder habe. Unsinn! Kindergeld wird auf HARTZIV angerechnet - das ist im Sinne der Behörde ein "Einkommen".
Das ist alles sehr kompliziert und wenn man eine Miete von real gut 400 Euro zu berappen hat, kümmert das die ARGE überhaupt nicht, sie zahlt den Höchstsatz von 6,90 pro qm und das war es. Dann steht man plötzlich da und muss von 80 Euro im Monat leben. Weil Strom und Telefon muss auch noch bezahlt werden. Bewerbungen müssen frankiert und Bahnfahren bezahlt werden - Das läppert sich.
Das Leben mit Hartz ist kein Ponyhof und Dauerurlaub wie viele immer denken. Hartz IV ist ein Stimga,
Gerne mehr nachzulesen auf meinem Blog:
www.gesellschaftistkeintrost.wordpress.com
Ein Blog rund um Arbeitslosigkeit und die Wahrheit zwischen "Fördern und Fordern" und dem Kampf auf dem Bewerbermarkt. Wie es ist 200 Bewerbungen in acht Monaten zu schreiben und die ARGE weigert sich dann auch noch, die Bewerbungskosten zu erstatten. Und und und.
Arbeitslosigkeit ist in diesem Land ein Tabu. Als sei es eine Straftat.
Ich wünsche es keinem, von Hartz IV leben zu müssen.
18.01.2010 08:43 Uhr
von Martin:
"Gut möglich, dass es in Zukunft mehrere Zuständige für einen Hartz-IV-Empfänger gibt. Einen für die Regelleistungen. Und einen für die Mietkosten. Es wäre der endgültige Abschied von der Idee der "Leistung aus einer Hand""
Ist doch prima, dann gibt es noch ein Hindernis, dass die Leute davon abhält, ihnen zustehende Sozialleistungen auch in Anspruch zu nehmen. Ich würde wetten, dass es genau so kommen wird. Leider.
18.01.2010 07:36 Uhr
von Karl der KLeine:
P.S.:
das wir ein Sozialstaat sind.., darauf kann man ja auch stolz sein.., doch warum die Parteien es noch nicht für nötig befunden haben.., die Sozialgesetze so zu reformieren.., das diese auch vom SAchbearbeiter verstanden werden..,bzw. ausführbar werden, ...ist mir ein Rätsel.
Immerhin betrifft es i.d.R. die Menschen, die auf das Geld wirklich angewiesen sind.. -
Bonusbänker haben im Gegensatz dazu,,ja i.d.R. IHr festes GEhalt. Der Boni ist oft nur ein Zubrot für besonders korruptes ( sorry mutiges ) Verhalten
18.01.2010 07:31 Uhr
von Karl der Kleine:
Immerhin: Das Arbeitslosengeld II schafft "Arbeitsplätze".., die angehenden Juristen..dürfte es doch freuen: Endlich eine adäquate "Arbeit"..-
nur..was ist das für eine Arbeit.
Anstatt die "Bruchstellen"..bereits vor Jahren klar zu definieren.., so das die Berechnung der Gelder einwandfrei verläuft.. , müssen jetzt Richter..entscheiden, ob ein simpler Bescheid i.O. ist.
Die verheerende Zahl der falschen Bescheide spricht ebenfalls für sich. Können die nicht 359 Euro + Miete + Heizung berechnen? So ein paar zusätzliche Fälle, wie Kinder, Zuverdienst wird sich wohl auch noch einrechnen lassen können - auch ohne großes Studium..
Bedenkt man nun noch, das vermutlich die meisten Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen gar nicht wagen einen REchtsstreit anzufangen,.so wird die tatsächliche ( nicht geahndete Zahl der falschen Bescheide..) wohl noch viel höher sein....,
..Also.., Pfusch am Bau, kann ich dazu nur sagen.
18.01.2010 07:08 Uhr
von rosenkranz:
Die Hartz4-Bezüge sind definitiv zu hoch. Ich bin arbeitender Bürger und könnte mir - nach Bezahlung der Miete durch das Amt - mit Hartz4 einmal jährlich einen Urlaub in Mallorca zusammensparen. Lebensmittelpreise in D sind vernachlässigbar. Man muß nur nicht jeden Schrott kaufen.
Dieses Gejammere ist unerträglich. Und dann - wie immer in diesem Zusammenhang - noch der Druck auf die Tränendrüse mit dem Sinnbild für die Ärmsten der Armen:
Die alleinerziehende Mutter.
Merke: Die meisten Alleinerziehenden sind alleinerziehenwollend. Eine schöne Bedarfsgemeinschaft ist was Tolles.
18.01.2010 03:49 Uhr
von schreiber:
wird zeit für ein BGE. der größte fehler war doch die beiden center in einem zu vereinen ... wie soll das auch funktionieren???
18.01.2010 00:20 Uhr
von andyconstr:
Was ist das denn für eine Sozialgerichtsbarkeit, der Kläger muß seine Ansprüche selbst vertreten? Wo bleibt da der Anwalt der Minderbemittelten und Armen, von Alleinerziehenden, Witwen und Waisen? Das Jobcenter hat einen Anwalt, der Arme HarzIV Empfänger nicht? Was ist mit dem Gutachten, gibt es mehrere, sind die Gutachter politisch neutral? Welche Empfehlung geben die Diabetikerverbände? Was berechnen denn Krankenhäuser für Diätkost? Etwa mehr? Na, dann sollen die mal schnellstens billiger einkaufen. Ne nette Richterin braucht kein Mensch, Gerechtigkeit ist ihre Pflicht.Wenn schon die missachtet wird, dann braucht sich niemand wundern das alle reich werden wollen, denn Reiche bekommen ihr Recht.Und Diätkost können sich die auch leisten.
17.01.2010 23:46 Uhr
von XYZ:
Mal abgesehen davon das die Idee von Hartz IV an sich nicht funktioniert, bzw. in Punkto Vereinfachung und Förderung nicht weit genug gedacht, dafür im Punkto Fordern zu weit geht, wundert mich das alles gar nicht.
Habe zwar bisher keine Erfahrungen mit Hartz IV, war aber mal zwischenzeitlich ALG I berechtigt. Als ich meinen Antrag abgeben wollte, hatte ich noch eine Frage, die konnte mir der Sachbearbeiter leider nicht beantworten, daher bekam ich einen Termin in der Beratungsstelle für ALG I, die Frau da wusste nicht mal ob ich Anspruch auf ALG I hatte, da ich zwischenzeitlich im Ausland war, das musste ihr erst der Computer sagen (der Fall war eigentlich einfach und mir war die Rechtslage bekannt).
Man fragt sich dann schon wie inkompetent man seien kann, wenn man die einfachsten Sachverhalte in seinem Spezialgebiet nicht kennt, mich wundert da gar nichts.
Meiner Meinung nach sollte man ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen und die geballte Inkompetentz im Arbeitsamt auf die Straße setzen.
17.01.2010 22:24 Uhr
von fidel:
machen wir uns doch nichts vor, h4 war nur für eins bestimmt, angst und nochmal angst. angst vor dem abstieg, angst vor der ausgrenzung, angst vor der zukunft. das wurde erreicht, es wurde übertroffen.
vielleicht soweit übertroffen, das sie jetzt langsam
angst vorm eigenen erfolg bekommen. nicht alle, nur die kleinen parteisoldaten, den die werden jetzt angespuckt und h4 bedroht sie auch.
schlecker und konsorten dagegen müssen einen orgasmus nach dem anderem bekommen.sie bekommen sklaven, faktisch zum nulltarif, bei aufmucken gibts vom jobcenter saures. nicht unmittelbar,
so offensichtlich trauen sie sich es nun doch nicht.
aber jeder der den würderaubenden betrieb kennengelernt hat, weiß wie es läuft. und nein, es gibt keine sacharbeiter dort, die bemüht sind, die werden aussortiert. wozu haben den leute wie roland berger das organisiert, zwangsarbeiter wollten sie und zwangsarbeiter haben sie. der nächste schritt ist dann das rekrutieren von schlachtvieh, tschuldigung soldaten. das sind dann unsere 25jährigen, die keine ausbildungsplatz bekommen haben. im jobcentersprech sind das lernunwillige. die kriegen dann den abenteuerjob bei der bundeswehr bei guter bezahlung
aufgeschwatzt, noch mit krankenkasse. aber nicht mehr lange, die fdp arbeitet dran.unsere kinder verteidigen dann die freiheit am hindukusch, wessen freiheit eigentlich????
17.01.2010 22:11 Uhr
von Jan Kliemann:
Ich wäre dafür, die Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen zu intensivieren. Dann könnte man sich ggf. einen Großteil des bürokratischen Aufwands sparen. Für alle, die nichts damit anzufangen wissen: Bei Wikipedia "bedingungsloses Grundeinkommen" eingeben und den Artikel lesen.
17.01.2010 21:29 Uhr
von Dr. Ludwig Paul Häußner:
Statt HARTZ IV bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)
Für ein BGE in Höhe von 800 Euro monatlich pro BürgerIn wären lediglich 12 Milliarden mehr erforderlich als für HARTZ IV. In Anbetracht der immensen Wirtschaftsleistung der deutschen Volkswirtschaft ist dies ein Klacks!
Prinzipiell hat sogar die FDP mit ihrem Bürgergeld und einer Negativsteuer recht. Es wäre ein Leichtes das über die persönliche Steueridentnummer zu regeln.
Bei den ARGEN liegt allerdings viel im Argen! Nachdem die ARGEN ohnehin gegen das Grundgesetz verstoßen, wie auch HARTZ IV, wäre es möglich, diese im Rahmen eines BGE völlig abzuschaffen.
Leider ist von den GRÜNEN in Sachen BGE bzw. Bürgergeld nicht viel zu erwarten, da HARTZ IV unter rot-grün verbrochen wurde.
Neue GRÜNE braucht das Land und eine neue Perspektive: GRÜN.GUT.GRUNDEINKOMMEN
L.P. Häußner, Karlsruhe
Mitglied im GRÜNEN Netzwerk pro Grundeinkommen
17.01.2010 21:24 Uhr
von Robert:
Die Justiz macht sich diese Prozessflut selber. Ob aus Vorsatz - mehr Stellen - oder aus Unfähigkeit, weiß niemand. Selbst schuld, sollen sie dran ersticken.
17.01.2010 21:06 Uhr
von Leistungsempfänger:
Dass sich fünf Jahre nach Einführung von Hartz IV immer noch Gerichte damit befassen müssen und das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung bei den ARGEN für nicht zulässig erklärt hat, beweist dass die Politik in dieser Hinsicht unfähig zu Reformen ist und in keiner Weise ernsthaft Willens die Zahl der Arbeitslosen deutlich spürbar zu verringern.
17.01.2010 21:05 Uhr
von Erik Schliemann:
Ich habe bisher noch niemanden gehört, der die Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen die "Mischverwaltung" der Jobcenter durch Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, mit einem praktischen Nutzen kommentiert hat. Warum hat das Verfassungsgericht sich eigentlich gegen die bisherigen Strukturen gewendet und wieso riskiert man es nun, die Wut der Arbeitssuchenden ins Unermessliche zu steigern, indem man sie mit weiteren undurchsichtigen Behördengängen schikaniert?
Und was hat es eigentlich mit der literarischen Schikane gegen das grüne Lager (das in diesem Artikel aus der Debatte gemobt wird) auf sich, indem die Farbe Grün kurzerhand nicht mehr zum Hoffnungsträger sondern zum Symbol der Harz-IV-Grausamkeit gemacht wird?