Nach den genetischen Ursachen geistiger Behinderung sucht das Forschernetzwerk Mentale Retardierung. Kritisiert wird, dass dabei Kinder als Forschungsobjekt dienen.von Klaus-Peter Görlitzer
Hier geht es um Güterabwägung: der Verstoß gegen die Einwilligungspflicht steht gegen die Möglichkeit, anderen Menschen durch Forschung zu heilen. Wer die Einwilligungspflicht als heilige Kuh betrachtet, wird auf Dauer jeden Erkenntnis- und Heilungsfortschritt bei derlei Erkrankungen blockieren. Wenn einem Erkrankten nicht einmal mit Zustimmung der Sorgeberechtigten wenige Milliliter Blut abgenommen werden dürfen, dann findet sich die Gesellschaft, die solche Gesetze macht, schlicht mit einer Erkrankung ab, die den Betroffenen vieler Wahrnehmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten beraubt. Vieler Optionen menschlichen Lebens, die wir als nicht Betroffene ganz selbstverständlich für uns in Anspruch nehmen möchten. Wenn hier Menschenrechte eingefordert werden, dann bitte auch die künftiger Mütter und künftiger potenziell betroffener Individuen.
06.09.2010 21:23 Uhr
von morster heinz:
@Schroedingers Das Problem ist, dass hier Menschen beforscht werden, die nicht dazu in der Lage sind, die vom Gesetzgeber geforderte "informierte Zustimmung" zu geben. Dazu kommt, dass sie von der Forschung selbst keinen Nutzen haben; das ganze also auch nicht als "Heilversuch" gewertet werden kann, wie @Schroedingers übrigens richtig erkannt hat. Eine Ersatzustimmung des Sorgeberechtigten sieht der Gesetzgeber in diesem Fall nicht vor.
Eigentlich steht das doch alles im Text. Man muss es einfach nur lesen wollen. Aber es gibt leider immer noch eine Menge Leute, die meinen für Forschung gelten Ausnahmeregelungen und da kann man auch mal die Menschenrechte außer Kraft setzen.
ein Morst'er
04.09.2010 00:02 Uhr
von Schroedingers:
Macht mal halb lang, Jungs. Wir reden hier von Grundlagenforschung. Wer hier gewinnt, ist nicht die jetzige Generation, aber vielleicht die naechste oder uebernaechste. Wo ist da eigentlich das Problem bitte schoen???
Leserkommentare
24.09.2010 23:02 Uhr
von jensmichael:
Hier geht es um Güterabwägung: der Verstoß gegen die Einwilligungspflicht steht gegen die Möglichkeit, anderen Menschen durch Forschung zu heilen. Wer die Einwilligungspflicht als heilige Kuh betrachtet, wird auf Dauer jeden Erkenntnis- und Heilungsfortschritt bei derlei Erkrankungen blockieren. Wenn einem Erkrankten nicht einmal mit Zustimmung der Sorgeberechtigten wenige Milliliter Blut abgenommen werden dürfen, dann findet sich die Gesellschaft, die solche Gesetze macht, schlicht mit einer Erkrankung ab, die den Betroffenen vieler Wahrnehmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten beraubt. Vieler Optionen menschlichen Lebens, die wir als nicht Betroffene ganz selbstverständlich für uns in Anspruch nehmen möchten. Wenn hier Menschenrechte eingefordert werden, dann bitte auch die künftiger Mütter und künftiger potenziell betroffener Individuen.
06.09.2010 21:23 Uhr
von morster heinz:
@Schroedingers
Das Problem ist, dass hier Menschen beforscht werden, die nicht dazu in der Lage sind, die vom Gesetzgeber geforderte "informierte Zustimmung" zu geben. Dazu kommt, dass sie von der Forschung selbst keinen Nutzen haben; das ganze also auch nicht als "Heilversuch" gewertet werden kann, wie @Schroedingers übrigens richtig erkannt hat. Eine Ersatzustimmung des Sorgeberechtigten sieht der Gesetzgeber in diesem Fall nicht vor.
Eigentlich steht das doch alles im Text. Man muss es einfach nur lesen wollen. Aber es gibt leider immer noch eine Menge Leute, die meinen für Forschung gelten Ausnahmeregelungen und da kann man auch mal die Menschenrechte außer Kraft setzen.
ein Morst'er
04.09.2010 00:02 Uhr
von Schroedingers:
Macht mal halb lang, Jungs. Wir reden hier von Grundlagenforschung.
Wer hier gewinnt, ist nicht die jetzige Generation, aber vielleicht die naechste oder uebernaechste.
Wo ist da eigentlich das Problem bitte schoen???