Der Ehrensold für Christian Wulff wird anders als von einer Zeitung berichtet nicht an Bedingungen geknüpft. Darüber entscheide allein das Bundespräsidialamt, betont ein CDU-Politiker.

Ausgesorgt? Vielleicht doch nicht. Bild: dpa
HAMBURG/BERLIN dpa/rtr | Der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Norbert Barthle, hat einen Bericht zurückgewiesen, wonach die Haushaltsexperten in der Fraktion den Ehrensold für den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff an Bedingungen knüpfen wollten.
"Die Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat keine entsprechende Stellungnahme abgegeben", erklärte der CDU-Politiker am Donnerstag in Berlin. Über die Fragen des Ehrensolds entscheide "nach eindeutiger gesetzlicher Grundlage das Bundespräsidialamt". In dessen Entscheidung habe er "volles Vertrauen", sagte Barthle.
Zuvor hatte die Financial Times Deutschland berichtet, die Haushälter der Union wollten unter anderem durchsetzen, dass Wulff die Zahlung von 199.000 Euro pro Jahr nur dann erhält, wenn die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn eingestellt werden. Als weitere Bedingung der Haushälter zeichne sich ab, dass sie den Ehrensold nur unter dem Vorbehalt genehmigen wollten, dass sich Wulff keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen zuschulden kommen lassen hat.
Dem Gutachten zufolge, aus dem die FTD zitiert, hätte Wulff Anspruch auf eine Versorgung, die der eines politischen Beamten entspricht. Das wäre für mindestens sechs Monate und maximal drei Jahre ein Übergangsgeld von 71,75 Prozent des Ehrensoldes.
In Niedersachsen wird es unterdessen vorläufig keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Affären des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff geben. Der Landtag lehnte am Donnerstag die von der Links-Fraktion beantragte Einsetzung ab.
Dafür wären 31 Stimmen erforderlich gewesen, doch die beiden anderen Oppositionsfraktionen SPD und Grüne enthielten sich. Man wolle zunächst abwarten, "welche Teile der vielschichtigen Affäre von der Staatsanwaltschaft geprüft werden", erklärte Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Wulff wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, weil dieser als niedersächsischer Ministerpräsident auf Kosten des Filmunternehmers David Groenewold einen Kurzurlaub auf Sylt verbracht haben soll. Eine von Groenewolds Firmen hatte zuvor eine Landesbürgschaft erhalten.
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Leserkommentare
29.02.2012 19:41 | magy
Ich frage mich kann Hr. Wulf und Gattin gut schlafen. Die schlafen ganz ruhig mit Sicherheit, 199.000 Tausend fürs nichts t ...
29.02.2012 18:25 | Leon Lehmann
Offener Brief an H. Prof. Dr. Lothar Hagebölling z.Zt. noch Chef im Bundespräsidialamt: ...
29.02.2012 16:45 | O.S.
Ehrensold, dies sagt schon der Name, es sollte eine Ehre sein diesen Sold zu empfangen, auch sollte er ehrlich verdient sei ...