Beate Zschäpe mit neuem Anwalt: Es ist ihr Recht

Beate Zschäpe will den NSU-Prozess gegen sich so gut wie möglich stören. Wahrscheinlich hofft sie, dass ihr neuer Anwalt besser steuerbar ist.

Anja Sturm, Beate Zschäpe, Wolfgang Heer

Fühlt sich von ihren bisherigen Anwälten Anja Sturm und Wolfgang Heer nicht angemessen verteidigt: Beate Zschäpe (Mitte). Foto: dpa

Nun also bekommt Beate Zschäpe im NSU-Prozess einen vierten Pflichtverteidiger. Das ist ungewöhnlich, ja. Und teuer: Rund 600 Euro plus Spesen soll jeder Zschäpe-Anwalt pro Prozesstag bekommen. Steuergeld, das nun auch an Mathias Grasel geht. Rein rechtlich aber ist der Schritt in Ordnung: Die Zahl der Pflichtverteidiger ist formell unbegrenzt. Und in einem Mammutprozess wie dem zum NSU auch vertretbar.

Denn der Aufwand zeigt, wie viel sich der Rechtsstaat einen fairen Prozess kosten lässt – ungeachtet, wer dort wofür angeklagt ist. Und das ist richtig so.

Dass Zschäpe von ihren bisherigen drei Anwälten schlecht vertreten wird, glaubt das Gericht dennoch nicht. Sonst wäre es den Entbindungsanträgen gefolgt. Die Botschaft ist vielmehr: Wir berücksichtigen den geäußerten Unmut. Im Zweifel für die Fairness. Natürlich will man damit auch weiteren Störaktionen Zschäpes verbeugen.

Ob das gelingt, ist fraglich. Denn warum hat Zschäpe einen so jungen Anwalt wie Grasel gewählt, der inzwischen zweieinhalb Jahre Beweisaufnahme verpasst hat? Wahrscheinlich hofft sie, dass Grasel besser steuerbar ist als ihr bisheriges Anwältetrio. Zschäpes will den Prozess torpedieren und stellt daher bislang kaum untermauerte Misstrauensanträge, erhebt abwegige Vorwürfe gegen ihre Anwälte (im Prozess im Internet gesurft).

Gut möglich, dass Grasel hieran anknüpfen soll. Dass es nun leichter wird für die Richter ist also nicht ausgemacht.

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Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort, seit 2014. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Bis 2014 vier Jahre lang Teil des Berlin-Ressorts der taz. Studium der Publizistik und Soziologie.

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