Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kopftuchverbot bestätigt

Rechtsrefrendarinnen darf untersagt werden, in bayerischen Gerichten ein Kopftuch zu tragen. Gegen das Verbot hatte eine Juristin islamischen Glaubens geklagt.

Eine Frau mit blauem Kopftuch ist von hinten zu sehen. Vor ihr sieht man unscharf einen Richter und eine weitere Person

Die klagende Studentin im Augsburger Gerichtssaal (Archivbild aus dem Jahr 2016) Foto: dpa

MÜNCHEN epd | An bayerischen Gerichten ist das Tragen religiöser Symbole für Richter oder Staatsanwälte untersagt – das gilt auch für Rechtsreferendarinnen mit muslimischem Kopftuch. Mit dieser Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am Mittwoch einem Urteil der Vorinstanz widersprochen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Gegen das Kopftuchverbot hatte eine Augsburger Juristin islamischen Glaubens geklagt.

Die Muslimin Aqilah Sandhu hatte 2014 zu Beginn ihres juristischen Vorbereitungsdienstes eine gerichtliche Auflage bekommen, ihr Kopftuch „bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ nicht zu tragen. In der Folge konnte sie gewisse Ausbildungsinhalte bei Gericht nicht wahrnehmen, so etwa das Beisitzen am Richtertisch.

Gegen diese aus ihrer Sicht „ungerechtfertigte Diskriminierung“ klagte Sandhu und bekam 2016 vom Augsburger Verwaltungsgericht recht.

Der Freistaat legte Bayern Berufung ein. Das äußere Erscheinungsbild dürfe „keinerlei Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität und ausschließlicher Gesetzesorientierung aufkommen lassen“, begründete das Justizministerium den Schritt.

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