Das Bundesverfassungsgericht hebt generelles Klageverbot gegen Atommülltransporte auf. Zudem müsse der Schutz der Transporte gegen Terrorangriffe geklärt werden.von Christian Rath
@Burger G: Das Recht dazu haben Sie ja jetzt. UND DAS IST AUCH GUT SO. Am besten, Sie machen sich auf die Suche nach Gleichgesinnten.
29.01.2009 18:05 Uhr
von Bürger G.:
"Schönes" Urteil. ich übrlege mir nämlich jetzt, ob ich auch gegen die unzähligen Molybdän-99 Transporte auf deutschen Autobahnen und Innenstädte Klagen darf, die zu Krankenhäusern und Arztpraxen transportiert werden (in einem Sprinter). Denn eine Gefahr durch Terrorangriffe geht auch von denen aus!
Leserkommentare
31.01.2009 18:40 Uhr
von peter:
@Burger G: Das Recht dazu haben Sie ja jetzt. UND DAS IST AUCH GUT SO. Am besten, Sie machen sich auf die Suche nach Gleichgesinnten.
29.01.2009 18:05 Uhr
von Bürger G.:
"Schönes" Urteil. ich übrlege mir nämlich jetzt, ob ich auch gegen die unzähligen Molybdän-99 Transporte auf deutschen Autobahnen und Innenstädte Klagen darf, die zu Krankenhäusern und Arztpraxen transportiert werden (in einem Sprinter). Denn eine Gefahr durch Terrorangriffe geht auch von denen aus!