• 30.01.2009

BVG-Urteil zu Castor-Transporten

Anwohner dürfen klagen

Das Bundesverfassungsgericht hebt generelles Klageverbot gegen Atommülltransporte auf. Zudem müsse der Schutz der Transporte gegen Terrorangriffe geklärt werden.von Christian Rath

  • 31.01.2009 18:40 Uhr

    von peter:

    @Burger G: Das Recht dazu haben Sie ja jetzt. UND DAS IST AUCH GUT SO. Am besten, Sie machen sich auf die Suche nach Gleichgesinnten.

  • 29.01.2009 18:05 Uhr

    von Bürger G.:

    "Schönes" Urteil. ich übrlege mir nämlich jetzt, ob ich auch gegen die unzähligen Molybdän-99 Transporte auf deutschen Autobahnen und Innenstädte Klagen darf, die zu Krankenhäusern und Arztpraxen transportiert werden (in einem Sprinter). Denn eine Gefahr durch Terrorangriffe geht auch von denen aus!

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