• 10.03.2010

BGH bestätigt Sicherungsverwahrung

Jugendtäter bleiben im Knast

Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Jugendlichen gebilligt. Das seit 2008 geltende Gesetz verstößt nicht gegen die Menschenrechte.von Christian Rath

  • 10.03.2010 17:21 Uhr

    von Adrian:

    Das Gesetz um das es hier geht verlangt (jetzt mal genau lesen):

    a) Der Täter muss wegen schwerster Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung sowie nach Raub- oder Epressungsverbrechen mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verurteilt worden sein.
    b) Zudem muss die Tat mit einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung oder Gefährdung des Opfers verbunden sein.
    c) Zwei Sachverständige müssen ihn begutachten - das Gericht muss die Gefährlichkeit "mit hoher Wahrscheinlichkeit" für die Zukunft annehmen.
    d) Die Maßnahme wird jährlich durch einen Gutachter überprüft - und die Sicherungsverwahrung aufgehoben, sollte nicht länger eine Gefahr von dem Täter ausgehen.

    Entscheidend ist hier v. a. Punkt a) (nochmal lesen). Es kann nicht einfach jeder Jugendtäter in Sicherungsverwahrung gesteckt werden, sondern es geht um einen ganz bestimmten Täterkreis. Punkt b) trägt dem Opferschutz Rechnung (interessiert euch alle scheinbar überhaupt nicht). Punkt c) und d) sollen sicherstellen, dass die Sicherungsverwahrung nur so lange wie notwendig andauert.

    Kein perfektes Gesetz - denn wir sind alle Menschen, es gibt keine perfekten Gesetze. Aber ein ausgewogenes Gesetz, das dem Schutz der Allgemeinheit/der Opfer und dem Schutz des Täters gleichermaßen Rechnung trägt.

    Die ganzen Nazi-Vergleiche sind einfach nur arm.

  • 10.03.2010 13:32 Uhr

    von Unzeit-gemäß:

    "Präventive Sicherheitsverwahrung" ist das Zauberwort, mit dem sich jeder Grundsatz des neuzeitlichen, bürgerlichen Rechts außer Kraft setzen lässt. "Präventive Sicherheitsverwahrung" heißt nichts anderes als beliebige Verlängerung von Haftzeiten auf Basis allein von Gutachtermeinungen. Damit wird staatliches Handel im Kern unberechenbar und willkürlich.

    Die zugrundeliegende Auffassung, dass mögliche Verbrechen um jeden Preis zu verhindern sind, steht in direktem Widerspruch zur 'klassischen' Lehre, dass niemand schuldlos im Gefängnis sitzen darf (die Schuld des Verbrechers ist ja mit der regulären Haftstrafe abgegolten).

  • 10.03.2010 10:59 Uhr

    von dieLINKE:

    das BGH begründete diese entscheidung u.a mit "erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit." ich will hoffen , dass man diese entscheidung auch auf intensivtäter - welche mehre straftaten gegen die körperliche unversehrtheit begangen haben - ausweitet . pressemitteilungen wie " täter polizeilich bekannt, da schon 30 straftaten (schwere körperverletzung) sollten dann der vergangenheit angehören. schluss mit wirkungsloser resozialisierung !!!

  • 10.03.2010 08:59 Uhr

    von baz und tild:

    "Jugendtäter bleiben im Knast". Es passiert immer häufiger, dass man taz.de eintippt und auf bild.de landet. Bleiben jetzt ALLE Jugendtäter im Knast? Oder etwa nur die, deren Verbrechen besonders grausam waren und bei denen eine negative Prognose für ihr Verhalten in Freiheit besteht (weitere Vergewaltigungen und Sexualmorde). Aber Christian Rath will ja mit seiner Schreiberei auch ein Weltbild verkaufen, also "Jugendtäter bleiben im Knast".

  • 09.03.2010 22:40 Uhr

    von Gast:

    Die Sicherungsverwahrung ist ein Instrument, das nach meiner Ansicht zukünftig an Bedeutung gewinnen wird.

    Einerseits sind die westlichen Gesellschaften immer weniger bereit, sich um eine Reintegration von Tätern zu kümmern, andererseits ermöglicht das Desinteresse des Umfeldes und die Verfügbarkeit von Kommumikations- und Verkehrsmitteln sowie Terrorinstrumenten wie Waffen, Sprengstoffen usw. jedem, der sich ausserhalb der Gesellschaft stellt, gewaltigen Schaden anzurichten.

    In hoffnungslosen Fällen, wie bei Triebtätern und indoktrinierten Terrroristen, bleibt nur noch die Sicherungsverwahrung.

    Dafür muss aber ein neues humanes, mit Menschenrechten einigermaßen verträgliches Konzept her.
    Nach Verbüßung einer Strafe darf die Strafe nicht einfach fortgesetzt werden.
    Sicherungsverwahrung erfordert die Überwachung zur Verhinderung erneuter Straftaten, nicht aber totalen Freiheitsentzug.
    Ein ausreichend großer, überwachter Lebensraum in der Natur, mit individuellen wirtschaftlichen und kulturellen Gestaltungsmöglichkeiten der Sicherungsverwahrten, mit kontrollierten Verbindungen zu Aussenwelt wäre ein angemessenes Konzept.

    Gruss ORSM

  • 09.03.2010 20:29 Uhr

    von atypixx:

    Lieber Herr Rath, bitte nehmen (wenigstens) Sie Abstand von Bildzeitungsformulierungen wie "monströser Mord".

  • 09.03.2010 19:16 Uhr

    von Siegfried Paul Posch:

    Ich setze voraus, Sie kennen den Film L'ARGENT
    von Robert Bresson, eine Produktion Frankreichs
    und der Schweiz aus dem Jahr 1983. Der Stoff des
    Films ist jener von Leo Tolstois Novelle "Der
    gefälschte Coupon". Aber insbesondere ein
    Element der Handlung des Films kann nicht Tolstoi
    entnommen sein: im Film wird ein Gefägnisinsasse
    auch psychiatrisch behandelt - mit Diazepam. Wenn
    Sie einräumen, daß aus der Kunst etwas für die
    Gesellschaft zu lernen ist, so würde ich Sie
    fragen wollen: was vermag uns der Film L'ARGENT
    von Robert Bresson über das Verhältnis zwischen
    Strafvollzug und Psychiatrie zu sagen?
    Siegfried P. Posch

  • 09.03.2010 19:14 Uhr

    von Bernd Goldammer:

    Das Gesetz ist auf die juristischen Bedürfnisse des einstigen NSDAP- Staates zugeschnitten. Es machte möglich, dass Tausende auch für politische Handlungen in Konzentrationslager verbracht werden konnten. Ein Rechtsstaat westlicher Prägung darf dieses Gesetz schon deshalb nicht anwenden. Wenn man diese Straftäter lebenslänglich, oder lebenslang "wegsperren" will, hätte man, nach meinem Dafürhalten, das geltende Strafgesetz abändern müssen. Nach einem demokratischen Prozess der Meinungsbildung ist das möglich. Nicht aber nach gesteuerten „Entrüstungs- Wellen“ diverser Zeitungsbesitzer, auf die sich populistische Politiker wie dieser SPD- Schröder setzen. Braucht der Rechtsstaat Nazigesetze um seine Bürger zu schützen? Nein! Weil er nicht dieselben Bedürfnisse hat!

  • 09.03.2010 19:10 Uhr

    von Klaus Keller:

    wenig überraschend.

    Ich frage mich ob der(die) Verurteilte(n) bisher nur weggesperrt wurde(n) oder ob eine so schwere Störung auch behandelt wurde,oder wenigstens vesucht wurde.

    Wenn jemand erst nach 10 Jahren in einer Klinik für forensische Psychiatrie eingewiesen wurde/worden wäre hätte man viel Zeit vergeudet,wobei die Frage zu stellen ist ob eine solche Störung nur dort behandelt wird/werden kann.

    Ohne Behandlung solcher Störungen ändert sich an der Prognose nichts denke ich.

    uU kann ich mir aber vorstellen das der Staat schadenersatzpflichtig wird wenn er nur einsperrt und nicht auch hilft(Behandlung ermöglicht)
    Ich kann mir auch nicht vorstellen das die Gerichte ohne Behandlungsversuch d.h. auch Besserungsversuch die Unterbringung endlos zulassen.

    PS:Grundsätzlich habe ich das Gefühl es geht nicht um das Alter sondern um die Gefährlichkeit.

    Bei jüngeren Tätern frage ich mich aber ob es passende Einrichtungen gibt.
    Ein Gesetz zu erlassen ist das eine, passende Strukturen aufzubauen etwas anderes.

    klaus keller hanau

  • 09.03.2010 18:33 Uhr

    von A.Grech:

    > Die Sicherungsverwahrung sei keine Strafe, sondern
    > eine Maßnahme der Prävention, betonte Nack, deshalb
    > gelte hier das Rückwirkungsverbot nicht.

    Das ist blanker Hohn! Ich nehme an, vom "präventiv" Geschützten wird jetzt eine Geste der Dankbarkeit erwartet?

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