Autobahnbau rechtswidrig: Fledermäuse stoppen A20

Was ist wichtiger? Autoverkehr oder die Flugrouten kleiner Tiere? Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet zugunsten der Bechstein-Fledermaus.

Ihre Artgenossinnen haben das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit zum Stocken gebracht: Bechstein-Fledermaus Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Küstenautobahn A 20 darf vorerst nicht weiter gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhängte am Mittwoch einen Baustopp für einen Teilabschnitt bei Bad Segeberg im Zentrum Schleswig-Holsteins. Grund ist der Schutz des größten deutschen Fledermaus-Quartiers in den nahe gelegenen Segeberger Kalkberghöhlen mit mehr als 20.000 Tieren.

Der Planfeststellungsbeschluss des Landes sei „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, urteilte das höchste deutsche Verwaltungsgericht. Die Bestände und die Flugrouten der Fledermäuse seien nicht nach „den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen“ ermittelt worden. Zudem hätten Alternativtrassen gründlicher geprüft werden müssen. Deshalb müsse eine neue Planfeststellung erfolgen.

Damit gab das Gericht den Klagen der Naturschutzverbände BUND und Nabu sowie einer an der Trasse liegenden Gemeinde statt. Diese hätten zurecht die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen des Landes beanstandet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Mit der Gerichtsentscheidung dürfte sich der Weiterbau der Autobahn deutlich verzögern.

Die A 20 begann 1998 als „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit“. Als „Ostseeautobahn“ sollte sie von der polnischen Grenze durch Mecklenburg-Vorpommern nach Lübeck führen. Diese gut 300 Kilometer sind fertig gestellt. Zurzeit soll sie um gut 200 Kilometer zur „Küstenautobahn“ bis an die Nordsee verlängert werden – nordwestlich um Hamburg herum samt einem Elbtunnel nach Niedersachsen und bei Oldenburg westlich von Bremen enden. In Schleswig-Holstein ist der Bau ein Streitthema in der regierenden Dänenampel.

Deshalb spricht der Kieler Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) von einem Rückschlag. Die notwendigen Planänderungen würden mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen. Sein grüner Koalitionspartner hingegen freut sich leise. Wieder mal müsse „ein Gericht dafür sorgen, dass StraßenplanerInnen die Gesetze beachten“, kommentiert zufrieden Umweltpolitikerin Marlies Fritzen.

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