"Auf ein Minimum" wollten SPD und Grüne die Zahl der Duldungen verringern. In vier Jahren gelang dies nur zum Teil - für über 1.900 Menschen gilt noch dieser Status.von Christian Jakob
Dass der Duldungsstatus das Leben von Migranten in der Regel erschwert, ist ubestritten. Die bedeutet allerdings nicht, dass jedem Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) zu erteilen ist. Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, welche Erteilungs- bzw. Integrations- voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Die Aufenthaltserlaubnis ist kein Geschenk des Staates, sondern eine "Bringschuld" des antragstellenden Ausländers. Wer sich seit Geburt oder langjährig im Bundesgebiet aufhält und immer noch keinen Schulab-schluss vorweisen kann und/oder nie gearbeitet hat, für den kommt ein Aufenthaltstitel in der Regel auch nicht in Betracht! Dies gilt ebenso für eine Viel-zahl von jungen, hier geborenden oder als Minder-jährige eingereiste Ausländer, denen seit Jahren fortlaufend Fikionsbescheinigungen ausgestellt wer-den müssen, die sich also rechtmäßig hier aufhalten, die außer Straftaten nichts gebacken gekriegt haben. Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung, ob jemand "tauglich" für eine Aufenthaltserlaubnis ist. Falsch ist übrigens, wie im Artikel behauptet, dass die Erwerbstätigkeit von Geduldeten in der Regel verboten ist.
05.02.2012 03:21 Uhr
von Herr Bundschuh:
Dass der Duldungsstatus das Leben von Migranten in der Regel erschwert, ist ubestritten. Die bedeutet allerdings nicht, dass jedem Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) zu erteilen ist. Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, welche Erteilungs- bzw. Integrations- voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Die Aufenthaltserlaubnis ist kein Geschenk des Staates, sondern eine "Bringschuld" des antragstellenden Ausländers. Wer sich seit Geburt oder langjährig im Bundesgebiet aufhält und immer noch keinen Schulab-schluss vorweisen kann und/oder nie gearbeitet hat, für den kommt ein Aufenthaltstitel in der Regel auch nicht in Betracht! Dies gilt ebenso für eine Viel-zahl von jungen, hier geborenden oder als Minder-jährige eingereiste Ausländer, denen seit Jahren fortlaufend Fikionsbescheinigungen ausgestellt wer-den müssen, die sich also rechtmäßig hier aufhalten, die außer Straftaten nichts gebacken gekriegt haben. Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung, ob jemand "tauglich" für eine Aufenthaltserlaubnis ist. Falsch ist übrigens, wie im Artikel behauptet, dass die Erwerbstätigkeit von Geduldeten in der Regel verboten ist.
Leserkommentare
24.03.2012 14:00 Uhr
von Herr Bundschuh:
Dass der Duldungsstatus das Leben von Migranten in der Regel erschwert, ist ubestritten. Die bedeutet allerdings nicht, dass jedem Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) zu erteilen ist. Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, welche Erteilungs- bzw. Integrations- voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Die Aufenthaltserlaubnis ist kein Geschenk des Staates, sondern eine "Bringschuld" des antragstellenden Ausländers. Wer sich seit Geburt oder langjährig im Bundesgebiet aufhält und immer noch keinen Schulab-schluss vorweisen kann und/oder nie gearbeitet hat, für den kommt ein Aufenthaltstitel in der Regel auch nicht in Betracht! Dies gilt ebenso für eine Viel-zahl von jungen, hier geborenden oder als Minder-jährige eingereiste Ausländer, denen seit Jahren fortlaufend Fikionsbescheinigungen ausgestellt wer-den müssen, die sich also rechtmäßig hier aufhalten, die außer Straftaten nichts gebacken gekriegt haben.
Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung, ob jemand "tauglich" für eine Aufenthaltserlaubnis ist.
Falsch ist übrigens, wie im Artikel behauptet, dass die Erwerbstätigkeit von Geduldeten in der Regel verboten ist.
05.02.2012 03:21 Uhr
von Herr Bundschuh:
Dass der Duldungsstatus das Leben von Migranten in der Regel erschwert, ist ubestritten. Die bedeutet allerdings nicht, dass jedem Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) zu erteilen ist. Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, welche Erteilungs- bzw. Integrations- voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Die Aufenthaltserlaubnis ist kein Geschenk des Staates, sondern eine "Bringschuld" des antragstellenden Ausländers. Wer sich seit Geburt oder langjährig im Bundesgebiet aufhält und immer noch keinen Schulab-schluss vorweisen kann und/oder nie gearbeitet hat, für den kommt ein Aufenthaltstitel in der Regel auch nicht in Betracht! Dies gilt ebenso für eine Viel-zahl von jungen, hier geborenden oder als Minder-jährige eingereiste Ausländer, denen seit Jahren fortlaufend Fikionsbescheinigungen ausgestellt wer-den müssen, die sich also rechtmäßig hier aufhalten, die außer Straftaten nichts gebacken gekriegt haben.
Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung, ob jemand "tauglich" für eine Aufenthaltserlaubnis ist.
Falsch ist übrigens, wie im Artikel behauptet, dass die Erwerbstätigkeit von Geduldeten in der Regel verboten ist.