Asia Argento und #MeToo: Fremde Betten und ihre Benutzung

Der Schauspielerin Asia Argento wird Missbrauch vorgeworfen. Was bedeutete das 2018 für die #MeToo-Bewegung?

Asia Argento steht zwischen DemonstrantInnen und reckt die Faust nach oben

Gereckte Faust, mit Körperspannung: Asia Argento beim Women's March in Rom im Januar 2018 Foto: imago/Insidefoto

Immer diese Selfies. Vor ein paar Monaten ist ein angebliches Schlafzimmer-Selfie aufgetaucht, das zu einem Wendepunkt im Streit zwischen der italienischen Regisseurin und Schauspielerin Asia Argento, Tochter des Horrorfilmregisseurs Dario Argento, und einem ihrer ehemaligen Filmpartner, dem heute 22-jährigen Schauspieler Jimmy Bennett, werden sollte.

Das Foto kostete die 43-Jährige nach Ansicht vieler KollegInnen ihre Glaubwürdigkeit als Vorkämpferin der #MeToo-Bewegung: Auf dem Bild, das von 2013 stammt, sieht man sie nebeneinander vor einem weißen Hintergrund, ihre Schultern sind unbedeckt, sie lächeln verschmitzt. Oder verschwitzt?

Bennett hatte der Schauspielerin im Sommer 2018 vorgeworfen, ihn fünf Jahre zuvor sexuell missbraucht zu haben. Er war damals 17 – und somit in Kalifornien, wo das Treffen zwischen den beiden stattfand, noch minderjährig. Argento hatte die Vorwürfe abgestritten; ihre Beziehung zu Bennett sei stets platonisch gewesen, sagt sie. Die Verbreiterin New York Times, der ihre Quellen nicht offenlegt, hatte auch berichtet, dass Argento und ihr inzwischen verstorbener damaliger Freund Anthony Bourdain sich mit Bennett außergerichtlich geeinigt und ihm 250.000 Dollar gezahlt hätten – laut Argento, weil Bennett in finanziellen Schwierigkeiten steckte und sie ihm helfen wollten.

Mit der Veröffentlichung des Bildes hatte Argento die sexuelle Begegnung zugegeben – allerdings sei diese auf Initiative von Bennett geschehen. Einen SMS-Wechsel zwischen der Schauspielerin und einer Freundin hatte die NYT ebenfalls aufgetrieben – Argento schreibt, dass sie Sex mit Bennett hatte, dass es sich „komisch“ angefühlt habe und dass sie um seine Minderjährigkeit im Staat Kalifornien bis zu seinem „erpresserischen Brief“ nicht gewusst habe.

Bärendienst für #MeToo?

Seit dem angeblichen „Beweisfoto“ gilt Argento nun als „child molester“, sie habe ein Kind missbraucht, werfen ihr große Teile der US-amerikanischen Öffentlichkeit, auch ehemalige MistreiterInnen, vor. Im Mai letzten Jahres, kurz vor den Vorwürfen, hatte sie bei der Preisverleihung der Filmfestspiele in Cannes noch eine eindrückliche Rede gegen Missbrauch gehalten – nun werfen ihr KritikerInnen vor, ihr „bigottes“ Verhalten schwäche die Bewegung.

Süffisant kommentieren Männer und Frauen anonym, die #MeToo-Debatte sei durch diese neue Facette in sich zusammengebrochen oder habe zumindest einen schweren Schlag erlitten. Argento ist dadurch zu einem Feindbild für einige #MeToo-KämpferInnen geworden, die ihr einen Bärendienst an der Kampagne vorwerfen. Die Anschuldigungen, die sie als eine der Ersten gegen den Produzenten Harvey Weinstein erhoben hatte, traten in den Hintergrund: Wer einmal lügt, schimpfen die KritikerInnen, dem glaubt man nicht.

Opfer können zu TäterInnen werden. Aber bewiesen ist noch nichts

Dass das „Schutzalter“ für sexuelle Beziehungen, das „age of consent“, für die Rechtsprechung der meisten US-amerikanischen Staaten übrigens bereits mit 16 Jahren erreicht ist, spielt bei den Diskussionen keine Rolle. Dabei wäre der Skandal wohl so nicht passiert, hätten Argento und Bennett ein Hotel ein paar Meilen weiter östlich, in Nevada, für ihr Treffen ausgesucht.

Kindesmissbrauch hätte man ihr nicht mehr vorwerfen können – und dass Bennett das Erinnerungsfoto mit den beiden milde lächelnden Beteiligten dann als Beweis für einen Vorfall aufgeführt hätte, ist unwahrscheinlich: Bislang hatten Opfer sexuellen Missbrauchs immer Indizien für gewalthaltiges Verhalten, unter anderem Fotos der Verletzungen, liefern müssen, um einen Übergriff anzuzeigen – und nicht Selfies mit konsensuell wirkender Zweisamkeit.

„System Weinstein“

Aber natürlich können Fotos lügen – genau wie Menschen. Männliche Opfer weiblicher sexueller Gewalt weisen immer wieder auf die Ignoranz und Zweifel hin, die ihnen begegnen. Nur weil Argento, so wird argumentiert, im normativen Sinn als gut aussehend bezeichnet wird, Harvey Weinstein dagegen von Patricia Arquette in einem Interview „Oger“ genannt wurde, würde mit zweierlei Maß gemessen.

Dass beide Vorwürfe – Argentos Anschuldigungen gegen Weinstein und die Beschuldigungen Bennetts gegen sie – jedoch bei der Diskussion überhaupt wechselseitig ins Gewicht fallen, ist unverhältnismäßig, allein durch die Fakten und nicht durch Lookism-Zuweisungen: Mehr als 90 Frauen haben im Rahmen des Weinstein-Skandals bislang Anschuldigungen wegen sexueller Belästigungen oder Nötigungen gegen den Filmproduzenten erhoben und Argentos Behauptung damit untermauert. Sämtliche MitarbeiterInnen von Weinsteins Firma sowie mehrere Regisseure, die mit ihm zusammenarbeiteten, bestätigen das jahrzehntelange Bestehen eines krankhaft kriminellen „System Weinsteins“.

Auch Asia Argento beschuldigt den Mann, sie vor über zwanzig Jahren in Cannes vergewaltigt zu haben – das sagt aber über Bennetts Vorwurf gegen sie nichts aus. Selbstverständlich können Opfer zu TäterInnen werden. Aber da weder das eine noch das andere bislang bewiesen wurde, darf man diese beiden sehr unterschiedlichen Fälle, die zu Recht unter dem Hashtag #MeToo laufen und dementsprechend relevant sind, nicht vermischen.

Man sollte sich vielleicht eher über die Umstände wundern, unter denen das Drama seinen Lauf nimmt. Und die so symptomatisch für eine Gesellschaft sind, in der nach einem wie auch immer empfundenen Schäferstündchen ein Selfie gemacht oder der Akt – wie im Fall des wegen „falscher Verdächtigung“ verurteilten Models Gina-Lisa Lohfink – gleich gefilmt wird.

Mediale Selbstdarstellung

Die unliebsame Vermischung von Privatem mit Öffentlichem bestimmt bereits in dem über dreißig Jahre alten Film „No Way Out“ (ein Remake einer Buchadaption von 1948) den Plot: In Roger Donaldsons Thriller von 1987 macht eine verheiratete Frau ein Polaroidbild von ihrem Liebhaber. Das „Negativ“ dieses Fotos bleibt unter dem Bett liegen. Als die Frau stirbt, versucht ihr Mann, ein hohes Regierungsmitglied, mithilfe des Negativs (und anderer Hinweise) die Identität des Liebhabers und vermuteten Spions zu ermitteln, er lässt ein Grafikprogramm das Positivfoto ausrechnen. Das, was eigentlich als Erinnerungsgeste, als Souvenir an eine wunderbare (oder heiße) Zeit gedacht war, wird so zum Indiz vor Gericht.

Irgendwann war das mal anders: Die sogenannte Chatham House-Regel bezeichnet seit 1927 die Übereinkunft, bei einem vertraulichen Zusammentreffen die Anonymität und die Inhalte der Beteiligten zu wahren. Etwas freier interpretiert: „What happens in this room, stays in this room.“ Für den „bed room“, das Schlafzimmer, gilt das auch. Bettgeschichten, die zudem je nach gesellschaftlicher Entwicklung mit Scham und Tabus belegt waren, stellten für die meisten Menschen jahrhundertelang den Inbegriff der Privatsphäre dar.

Wer sich öffentlich brüstete, mit Anzahl oder Rang von LiebhaberInnen oder Techniken, war – zwischenmenschlich gesehen – ein Idiot. Und dass nur über Sex redet, wer keinen hat, stimmt vielleicht nicht immer, aber oft. Dabei könnte ein Foto natürlich auch bei einem #MeToo-Vorwurf nützen, indem es sexuelle Gewalt oder Verletzungen nachweist. Sollte man die Handykamera beim Sex darum auf jeden Fall prophylaktisch anknipsen? Wer so über Sex denkt, sollte es vielleicht eher mit einer Therapie versuchen.

Dass man fremde Betten und ihre Benutzung seit Jahren nicht mehr nur im Porno sieht, liegt einerseits an der Verfügbarkeit von digitalen Aufzeichnungsgeräten. Andererseits ist die mediale Selbstdarstellung ein lukrativer Faktor für jedeN, der oder die von Öffentlichkeit profitiert: KünstlerInnen, BloggerInnen, InfluencerInnen. Statt Zigarette danach gibt es jetzt das Selfie danach. Gesünder ist das bestimmt nicht.

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