Billig ist nicht besser

GESUNDHEIT Die DAK fordert ein Ende des reinen Preiswettbewerbs zwischen den Krankenkassen

„Wer Preisvergleiche sät, wird Risiko- selektionen ernten“

HERBERT REBSCHER, DAK

BERLIN taz | Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) fordert ein Ende des reinen Preiswettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Dieser komme vor allem den 80 Prozent der zumeist jungen, gesunden Versicherten zugute – zulasten der zumeist älteren, chronisch Kranken.

Das erklärte der Vorstandsvorsitzende der DAK am Montag in Berlin. Letztlich schwäche dieser Wettbewerb das Solidarsystem der GKV. „Wer Preisvergleiche sät, wird Risikoselektionen ernten“, warnte Herbert Rebscher.

Im Auftrag seiner DAK – mit 6,2 Millionen Versicherten eines der Schwergewichte der Branche – hat das Gesundheitsforschungsinstitut Iges daher ein Konzept für eine „solidarische Wettbewerbsordnung“ im Gesundheitswesen erarbeitet.

Kernpunkt ist die Einführung eines neuen Budgets für Forschung und Entwicklung, von dem Krankenkassen mit einem hohen Anteil multimorbider Patienten überproportional profitieren sollen. Mit diesen umverteilten Mitteln sollen neue Versorgungskonzepte angeboten und evaluiert werden. Anschließend wäre dann eine Übernahme in den verbindlichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu prüfen.

Finanziert werden soll dieses Budget, das 0,5 Prozent des Gesamtetats der Versicherungen betragen soll, durch Umschichtungen. Damit die Mittel nicht im allgemeinen Haushalt der Kassen versickern, müssten diese stets projektbezogen beantragt und exakt nach Teilnehmern abgerechnet werden. Nach Iges-Einschätzung würde dieses Instrument den Kassen einen Anreiz geben, innovative Konzepte zu entwickeln, ohne dafür an der Beitragsschraube drehen zu müssen. Doch noch ist nicht absehbar, ob das Konzept Eingang in die nächste „Reformrunde“ im Gesundheitswesen finden wird.

Seit die Bundesregierung 1992 den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen zum gesundheitspolitischen Leitbild erhoben hat, ist keine Legislaturperiode ohne Änderungen am Beitrags- und Finanzierungssystem des Versicherungssystems vergangen. Der vorerst letzte Coup war zum 1. Januar 2015 die Einführung von einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen, die Kassen auf den Grundbetrag von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens aufschlagen können. Fast alle Kassen machen von dieser Möglichkeit in unterschiedlichem Umfang Gebrauch, bei einigen stieg der Gesamtbeitragssatz auf 15,8 Prozent.

RAINER BALCEROWIAK