Google gewinnt Streit

Der Europäische Gerichtshof urteilt: Gmail ist kein Telekommunikationsdienst. Deshalb muss Google der Polizei auch keine Mail-Überwachung ermöglichen

Webmail-Angebote wie Gmail von Google sind keine elektronischen Telekommunikationsdienste. Deswegen müssen sie keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen – etwa Zugänge für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten. Das hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschieden.

Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google seinen Mail-Dienst Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet. Der US-Konzern wehrte sich jedoch juristisch dagegen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Google-Klage in erster Instanz noch ab. Im Berufungsverfahren rief das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den EuGH an.

Google argumentierte stets, Webmail-Dienste wie Gmail gehörten nicht dazu, weil sie das Internet als bestehendes Netz nur nutzten, ohne es selbst zu betreiben. Zudem vermittele man den Nutzern keinen Zugang dazu und kontrolliere auch nicht die Datenübertragung.

Die Luxemburger Richter stützten diese Haltung nun. Internetbasierte E-Mail-Dienste wie Gmail würden zwar eine Übertragung von Signalen vornehmen. „Da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht“, lasse sich daraus nicht der Schluss ziehen, dass es sich um einen elektronischen Telekommunikationsdienst nach EU-Recht handele.

Für die Bundesnetzagentur ist das EuGH-Urteil eine Niederlage. Ihr Chef Jochen Homann hatte deutlich gemacht, dass es ihm nicht nur um Gmail, sondern um die grundsätzliche Regulierung von Webdiensten geht. Die Abgrenzung zu traditionellen Telekommunikationsdiensten verschwimme, sagte Homann, und nannte neben Gmail explizit WhatsApp. Es sei nicht richtig, dass Anbieter traditioneller Telekom-Dienste Regulierungsvorgaben einhalten müssten, während das für Firmen, die vergleichbare Dienste über das Web bereitstellen, nicht gelte, argumentierte Homann.

WhatsApp wird von vielen Nutzern als SMS-Alternative genutzt. Der zu Facebook gehörende Dienst ist verschlüsselt und nicht für die Sicherheitsbehörden zugänglich, da selbst WhatsApp den Inhalt nicht sieht. (dpa)