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: 1,3 Beschwerden pro Monat

Der Deutsche Presserat überwacht als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle, ob die Presse die ethischen Standards des Journalismus einhält. Seine Standards hat der Presserat im Pressekodex festgelegt. Wenn ein Leser meint, eine Publikation verstoße dagegen, kann Beschwerde eingelegt werden. Dies können sowohl Privatpersonen als auch Vereine oder ähnliches tun und freilich auch ganz bequem online.

Gegen die taz wurden in den Jahren 2014 bis 2018 durchschnittlich 1,3 Beschwerden pro Monat eingelegt. Die Anzahl blieb in diesem Zeitraum weitgehend konstant. Davon waren 46 Prozent offensichtlich unbegründet und 32 Prozent unbegründet. Oft verstehen Wüteriche, Feuerwehrleute und Bewohner aus allerlei Regionen Satire nicht. Drei Beschwerden wurden als begründet bewertet, aber nicht sanktioniert. Ein Verfahren wurde aufgrund von Unzuständigkeit eingestellt.

In 9 Prozent der Fälle erhielt die taz einen Hinweis, in 5,1 Prozent eine Missbilligung und schließlich zwei öffentliche Rügen. In einem Fall wurde über die sexuelle Orientierung und Krankheitsgeschichte von zwei Angeklagten berichtet, weil es für das Strafmaß relevant war. Diese Offenlegung von Details aus der Intimsphäre wurde durch das Berichterstattungsinteresse nicht gedeckt. Die andere Rüge kassierte die taz für die Abbildung einer mumifizierten Leiche auf einer Yacht, die auch noch mit einer ironisierenden Beschreibung versehen war.

Wir freuen uns auch weiterhin über Ihre Eingaben beim Presserat.

Franz von Woltersdorff