Urteil gegen Sigi Maurer aufgehoben: Erster kleiner Sieg

Ein Gericht hebt das Urteil gegen die Ex-Politikerin Sigi Maurer auf. Ihr wurde üble Nachrede vorgeworfen, weil sie sich gegen Belästigung wehrte.

Sigi Maurer lächelt

Weiterkämpfen hat sich für die frühere Abgeordnete in Österreichs Nationalrat Sigi Maurer gelohnt Foto: dpa

BERLIN taz | Ihren ersten kleinen Sieg kommentiert Sigi Maurer mit einem „Juchuuu!“ bei Twitter. „Zurück auf Start“, schrieb sie, und „ich bin zuversichtlich dass ich diesmal gewinne.“ Das Oberlandesgericht in Wien gab der ehemaligen Abgeordneten der österreichischen Grünen am Dienstag allen Grund zum Optimismus: Die Richter hoben ein Urteil des Landesgerichts für Strafsachen auf, das Maurer im Herbst wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.

Im Mai 2018 hatte Maurer im Internet obszöne Textnachrichten bekommen. „Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du Ihn essen“, hieß es da unter anderem. Verschickt wurden die Nachrichten vom Facebook-Account eines Bierladenbetreibers. Maurer veröffentlichte die Nachrichten, sowie den Namen und die Ladenanschrift des mutmaßlichen Absenders.

Der Mann verklagte Maurer wegen übler Nachrede und behauptete vor Gericht, er habe die Nachrichten nicht geschrieben und wisse nicht, wer sie verschickt habe. Die Richter folgten seiner Argumentation und verurteilten Maurer tatsächlich wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro sowie zu einer Zahlung von 4.000 Euro an den Kläger. Zwar zeigten sich die Richter schon damals nicht überzeugt von der Aussage des Klägers, argumentierten aber, dass Maurer nicht eindeutig habe beweisen können, dass die Nachrichten tatsächlich von ihm stammten.

Das Urteil hatte für viel Kritik gesorgt. Denn der Kampf gegen Hassnachrichten im Netz ist für Opfer oft schwer genug. Wenn die Opfer nun auch noch nachweisen müssen, dass hinter einem Profil in den sozialen Medien tatsächlich die Person steht, die das Profil angibt zu sein, schwinden die Aussichten auf Erfolg fast gänzlich.

Genau an diesem Punkt setzten die Richter des Oberlandesgerichts Wien nun an: Immerhin seien die Nachrichten vom Computer und vom Facebook-Account des Ladenbesitzers versendet wurden. Bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises sei demnach „eine gewisse Lebensnähe zu beachten“.

Will heißen: Es ist ziemlich schwer vorstellbar, dass ein anderer als der Ladenbetreiber seinen Computer und Facebook-Account genutzt habe, um die Nachrichten zu verschicken. Der Prozess muss jetzt mit einem neuen Richter wiederholt werden. Wann genau, steht noch nicht fest.

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