Bestechungsskandal um Konzertkarten: Stones beschweren Hamburgs SPD

Sechs Anklagen und 42 Ermittlungsverfahren: Das ist die aktuelle Bilanz in der Affäre um Rolling-Stones-Tickets. Die weiter sich immer mehr aus.

Wer Karten genommen hat, bekommt ein Problem. Meistens ist es jemand mit SPD-Parteibuch. Foto: Foto: Christophe Gateau/dpa

HAMBURG taz | Die Zeitbombe tickt. Mitten in den angehenden Bürgerschaftswahlkampf rollt die juristische Aufarbeitung der Affäre um 100 Frei- und 300 Kaufkarten für ein Rolling-Stones-Konzert im Hamburger Stadtpark im September 2017. Diese bekam der inzwischen pensionierte Chef des Bezirksamts Nord, Harald Rösler (SPD), vom Konzertveranstalter FKP Scorpio und verteilte sie an Amtsbedienstete, Bezirksabgeordnete und die ChefInnen öffentlicher Unternehmen. Es geht um Delikte wie Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteils­annahme und sogar um die Verleitung zu Straftaten im Amt.

Am Montag erhob die Hamburger Staatsanwaltschaft die sechste Anklage im Stones-Komplex. Angeklagt wird abermals ein Mitarbeiter des Bezirksamts; der vierte bereits. 42 weitere Ermittlungsverfahren laufen zusätzlich und fast täglich werden es mehr. Brisant dabei: Im Fokus der Ermittlungen stehen viele Funktionäre mit SPD-Parteibuch. Neben Bezirksamtsleiter Rösler und seiner designierten Nachfolgerin Yvonne Nische (SPD) sind auch drei Staatsräte des SPD-geführten Senats betroffen.

Die angeklagte Ex-Finanzstaatsrätin Elke Badde (SPD), musste bereits ihren Hut nehmen und Nische trat aufgrund der gegen sie erhobenen Anklage die Rösler-Nachfolge nicht an, obwohl ihre Visitenkarten bereits gedruckt waren. Gegen Verkehrsstaatsrat An­dreas Rieckhof (SPD) und Stadtentwicklungs-Staatsrat Matthias Kock (parteilos) wird wegen Vorteilsannahme ermittelt, weil sie aus dem Kaufkartenkontingent bedient worden sein sollen, als auf dem Markt keine Karten mehr zu haben waren. Schon jetzt ist der Flurschaden für die SPD gewaltig.

Doch wenn spätestens im Herbst die Strafverfahren vor Gericht eröffnet werden, dürften bis zur Bürgerschaftswahl im Februar 2020 immer neue unappetitliche Details der Affäre öffentlich werden. Derzeit schweigen sich alle Beteiligten mit Verweis „auf das laufende Verfahren“ aus.

Der Vorteilsannahme macht sich ein Amtsträger schuldig, der für „die Dienstausübung einen Vorteil“ fordert, „sich versprechen lässt oder annimmt“.

Der Tatbestand der Bestechlichkeit ist erfüllt, wenn der Amtsträger zudem durch diese Diensthandlung seine Dienstpflichten verletzt. Beide Straftaten werden mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Der Vorteilsgewährung macht sich schuldig, wer für eine Amtshandlung einem Amtsträger einen Vorteil „anbietet, verspricht oder gewährt“.

Bestechung wird daraus, wenn der Amtsträger dafür seine Dienstpflichten verletzen muss.

Im Kern geht es um zwei Komplexe: Zum einen um die Frage, ob Rösler die insgesamt 400 Karten von der Eventim-Tochter Scorpio als Gegenleistung für die Genehmigung des Mammut-Konzerts verlangt hat, die nur mithilfe zahlreicher Ausnahmeregelungen möglich war. Darauf hat nach taz-Recherchen die Staatsanwaltschaft zahlreiche Hinweise. Hätte die Konzertgenehmigung von dem Ticket-Geschenkpaket abgehangen, dürften die Tatbestände Bestechung und Bestechlichkeit erfüllt sein.

Zudem prüft die Anklagebehörde, ob die ausgehandelte Platzmiete – rund 200.000 bis 250.000 Euro – die nach den gängigen Regularien hätte deutlich höher sein müssen, so niedrig ausfiel, weil Scorpio dem Bezirksamt so üppige Karten-Kontingente spendierte. Auch gegen zwei Scorpio-Mitarbeiter wird ermittelt. Kurios: Der endgültige Vertrag zwischen Scorpio und dem Amt wurde erst am 5. September 2017 geschlossen, genau vier Tage vor dem Konzert.

100 Freikarten, davon die meisten für Behördenmitarbeiter

Auch gegen fünf Bosse öffentlicher oder halböffentlicher Unternehmen ermittelt die Anklagebehörde wegen Vorteils­annahme. Gegen den sechsten, den Chef der Hamburger Friedhöfe, Carsten Helberg, wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 5.000 Euro bereits eingestellt. Ebenso die Verfahren gegen Bezirks­amts-Mitarbeiterinnen, meist wegen Geringfügigkeit der Schuld. Noch immer aber wird – neben den fünf Anklagen – gegen 33 weitere MitarbeiterInnen des Bezirksamts Nord ermittelt.

Die meisten der 100 Freikarten gingen an Behördenbedienstete, eine Handvoll aber auch an Bezirksabgeordnete der SPD und dem Vernehmen nach auch der CDU. Sogar eine Linke bekam Karten, die sie aber an ehrenamtliche Helfer weitergeleitet haben will. Gegen den ersten Abgeordneten ermittelt die Staatsanwaltschaft nun offiziell, weitere Ermittlungsverfahren könnten bald folgen.

Für die SPD und Bürgermeister Peter Tschentscher könnte die Affäre die Wahlaussichten mächtig drücken. Die entlassene Staatsrätin Badde war die direkte Untergebene des früheren Finanzsenators Tschentscher. Wird auch SPD-Staatsrat Rieckhof angeklagt, droht ein Desaster. Die CDU hält sich in ihrer Kritik noch etwas zurück, da auch gegen den früheren Vize-Bezirksamtschef Tom Oelrichs – ein CDU-Mitglied – Anklage erhoben wurde und im Raum steht, dass auch CDU-Abgeordnete des Bezirks Karten angenommen haben.

Die Grünen haben intern schon mögliche Verwicklungen in die Affäre untersucht, scheinen aber an keiner Stelle involviert zu sein. Doch ihnen ist an einer weiteren Schwächung des ohnehin nervösen Koalitionspartners nicht gelegen. So profitiert die SPD noch davon, dass außer der FDP noch niemand so richtig angreifen mag. Das aber dürfte sich ändern, wenn die Prozesse begonnen haben – und die heiße Wahlkampfphase.

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