Für rassistische Postings verurteilt

Das Urteilt gegen einen suspendierten Offizier wegen Volksverhetzung ist nun rechtskräftig

Von Reimar Paul

Die Verurteilung eines vom Dienst suspendierten Oberleutnants der Bundeswehr zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist nun rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig verwarf die Revision des 50-jährigen Soldaten gegen einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts Göttingen.

Zunächst war der Mann vom Amtsgericht Hann. Münden sogar zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Ihm wurde nun außerdem aufgegeben, 3.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen. Das Geld soll an den Verein „KZ-Gedenkstätte Vaihingen/Enz“ und an den Verein „Kinder in Afrika“ gehen.

Der Offizier wurde dem OLG zufolge überführt, im Internet Kommentare gepostet zu haben, die den öffentlichen Frieden stören. Er habe die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass er eine ethnische Gruppe beschimpfte und böswillig verächtlich machte. Laut Anklage hatte der Verurteilte Asylbewerbern auf Facebook Sex mit Tieren unterstellt und sie als „Abschaum“ bezeichnet. Menschen mit schwarzer Hautfarbe habe er als „asozialen Dreck, der beseitigt gehört“ beschimpft. Ein auf der Facebook-Seite „Landwehr-Echo“ veröffentlichtes Foto habe er mit den Worten kommentiert: „Dahinten rennt er, der Türk, von rechts nach links, Entfernung 400, einen Strich vorhalten, Feuer frei.“

Auch die Verurteilung wegen des zweiten Vorwurfes erfolgte laut OLG zu Recht: Der im Kreis Göttingen in Niedersachsen wohnende suspendierte Offizier habe auf seinem Facebook-Profil das Bild eines Totenkopfs gepostet, der dem Emblem der gleichnamigen SS-Division in allen wesentlichen Einzelheiten gleicht. Außerdem stellte er die Symbole weiterer Nazi-Organisationen ins Internet.

Die angeklagten Taten sollen zwischen 2014 und 2016 begangen worden sein. Der Offizier äußerte sich in dem Verfahren selbst nicht zu den Vorwürfen. Seine Verteidigerin argumentierte, die Urheberschaft der Facebook-Einträge sei nicht zweifelsfrei geklärt. Auch Hacker könnten sich Zugriff auf das Profil verschafft haben. 2015 wurde der Mann vom Dienst suspendiert.