Gläubige müssen fürs Glauben bezahlen

URTEIL Wer Mitglied der Kirche ist, kann nicht zum Steuernsparen „teilaustreten“, aber weiterhin Teil der Religionsgemeinschaft sein. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht beschlossen

LEIPZIG taz | Wer in der katholischen Kirche sein will, muss auch Kirchensteuer bezahlen. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht geurteilt. Ein Teilaustritt, um Steuern zu sparen, ist danach nicht möglich.

Hartmut Zapp, Professor für Kirchenrecht im Ruhestand, hatte 2007 in seinem Wohnort Staufen im Breisgau den Austritt aus der Kirche als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erklärt und seither keine Kirchensteuer mehr bezahlt. Das Standesamt akzeptierte den Austritt, Zapp bezeichnete sich weiterhin als gläubiges Mitglied der Kirche.

Gegen die Entscheidung des Standesamtes klagte das Erzbistum Freiburg. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm nun Recht. Ein „isolierter Austritt“ aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei nicht möglich, wenn man zugleich in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft verbleiben wolle. Eine Mitgliedschaft sei aber mit staatlichen Rechtsfolgen wie der Kirchensteuer verbunden, so die Richter.

Zapp sah einen juristischen Widerspruch im katholischen Kirchenrecht. 2006 wurde vom Päpstlichen Rat für Gesetzestexte ein Schreiben mit Zustimmung von Papst Benedikt veröffentlicht. Danach reicht es nicht aus, wenn ein Gläubiger vor einer weltlichen Instanz seinen Austritt erklärt. Er muss auch innerlich vom Glauben abfallen und dies vor einem Bischof oder Priester kundtun. Zapp argumentierte, danach dürfe auch ein Austritt vor staatlicher Stelle nicht mehr als Abfall von der Kirche gewertet werden.

„Deutschland ist das einzige Land der Welt, in dem ein katholischer Christ sanktioniert wird, wenn er nicht bezahlt“, kritisierte der Kirchenrechtler der Universität Münster, Thomas Schüller, das Urteil. Das Erzbistum Freiburg zeigte sich hingegen zufrieden. Das Urteil sichere „die Rechtsklarheit und Steuergerechtigkeit“. RAPHAEL SARTORIUS