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Kamerafrau nach Tritten gegen Flüchtlinge freigesprochen

Ungarns Oberster Gerichtshof (OGH) hat eine Kamerafrau freigesprochen, die im September 2015 während der Arbeit nach davonlaufenden Flüchtlingen getreten hatte. Im Oktober des Vorjahrs war Petra László noch wegen Landfriedensbruchs rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Höchstgericht hob das Urteil am Dienstag in einem Revi­sions­verfahren jedoch auf.

László, die damals für den zur rechtsradikalen Jobbik-Partei gehörenden Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, hatte mit ihrem Verhalten Empörung ausgelöst. Videos anderer Journalisten zeigten, wie sie einem Flüchtling mit einem Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel. Außerdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein trat.

Der Jobbik-Sender kündigte ihr daraufhin. Später entschuldigte sich die heute 42-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Später fand László Arbeit bei Medien, die der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán nahestehen.

Den Freispruch im Revi­sionsverfahren begründeten die OGH-Richter damit, dass Lászlós Vergehen nicht den Straftatbestand des Landfriedensbruches erfüllt habe. Zu diesem hätte gehört, dass die Tat die öffentliche Ruhe und Ordnung störe. Bei der Tat der Kamerafrau habe es sich vielmehr um ein Ordnungsvergehen gehandelt. Dieses sei aber inzwischen verjährt. (dpa)