Diesel-Urteil des Verwaltungsgerichtes: Fahrverbote für Berlin angeordnet

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Berlin in mehreren Straßen ein Diesel-Fahrverbot einführen muss. Die Umwelthilfe hatte geklagt.

Ein Mann steht neben einem Verbotsschild, in dem ein Auto ist. Darunter steht: Gilt für Diesel

Schlechte Luft: in Berlin Foto: dpa

BERLIN taz | Großer Rummel am Berliner Verwaltungsgericht: Transparente von Umweltschützern vor dem Gebäude, voller Saal, fünf Richter*innen, dutzende Medienvertreter. Das spiegelte die bundespolitische Bedeutung des Verfahrens. Muss der Berliner Senat Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge erlassen?, lautete die Frage. „Ja“, antwortete das Gericht am Dienstag. Hält sich der Senat, die Landesregierung, an den Richterspruch, dürfen Diesel-Pkw und -Lkw ab nächstem Jahr einige Straßen nicht mehr befahren.

Geklagt hat der Verband Deutsche Umwelthilfe (DUH). Er wollte durchsetzen, die gesamte Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Rings für Diesel zu sperren. Das hielten die Richter*innen für zu weitgehend. Sie wiesen aber auch den rot-rot-grünen Senat in die Schranken, der Fahrverbote vermeiden will.

Das Gericht gab der DUH in zentralen Punkten recht. Der Senat muss mindestens elf Abschnitte von acht Straßen im Zentrum für Diesel-Fahrzeuge der Euro-Normen 0 bis 5 sperren. Wagen mit Euro-Norm 6 sind davon nicht betroffen. Es geht unter anderem um die Leipziger Straße und die Friedrichstraße in Berlin-Mitte. Darüber hinaus soll die Landesregierung für 15 Straßenkilometer prüfen, ob dort Fahrverbote nötig sind. Einen entsprechenden Beschluss der Landesregierung zur Renovierung ihres Luftreinhalteplanes erwartet das Gericht bis 31. März 2019.

Auf zahlreichen Straßen im Stadtzentrum würde der Grenzwert für Stickstoffdioxid seit Jahren beträchtlich überschritten, begründete Ulrich Marticke, der Vorsitzende Richter. Dieser beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Die Werte an den Straßen erreichen demgegenüber bis zu 63 Mikrogramm. Verantwortlich dafür sei vor allem der Verkehr von Diesel-Fahrzeugen, so Marticke. Die Abgasbelastung gefährdet die Gesundheit von zehntausenden Berliner*innen.

DUH will Verbotszonen ausdehnen

„Das zeitliche Ende der Fahnenstange ist erreicht“, sagte der Richter. Die Einschränkungen müssten schnell erfolgen. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist zugelassen. Fraglich ist zudem, wann und wie der Senat den Richterspruch umsetzt. Kommen die Fahrverbote wirklich, wird ein Teil des Verkehrs in umliegende Straßen ausweichen. Dort steigt dann die Belastung mit Abgasen. DUH-Chef Jürgen Resch kündigte bereits weitere Messungen und juristische Maßnahmen an. Er will sich dafür stark machen, die Verbotszonen auszudehnen.

In der vergangenen Woche beschloss die Bundesregierung ihr Diesel-Konzept, um Diesel-Fahrverbote in 14 besonders betroffenen Städten zu vermeiden. Berlin gehörte bisher nicht dazu. Nun rückt wohl auch die Hauptstadt in den Kreis der Kommunen, in denen die Autohersteller den Diesel-Besitzern hohe Umtauschprämien anbieten müssen. Das soll den Austausch alter Fahrzeuge mit hohem Stickstoffdioxid-Ausstoß gegen sauberere Autos befördern.

Außerdem wünscht die Bundesregierung, dass die Unternehmen den Haltern anbieten, ältere Fahrzeuge mit Katalysatoren nachzurüsten. Auch das könnte bald für Berlin gelten. Ob und wie die Konzerne darauf eingehen, ist allerdings unklar.

Diesel-Fahrverbote für einige Straßen gelten bereits in Hamburg. In Stuttgart und Frankfurt/Main werden sie für 2019 erwartet.

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