heute in bremen
: „Bis zum Urteil ist Konjunktiv angesagt“

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Bernhard Docke, Jahrgang 1955, ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Murat Kurnaz, der fast fünf Jahre ohne Anklage in Guantanamo inhaftiert war.

Interview Karolina Meyer-Schilf

taz: Herr Docke, welchen Einfluss – positiv und negativ – hat Presseberichterstattung auf die Rechtsprechung?

Bernhard Docke: Gerichtsverfahren sind öffentlich, dadurch soll das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Rechtsprechung gestärkt werden. Immer mehr und immer intensiver wird über Prozesse berichtet, das nimmt mitunter problematische Auswüchse an.

Ist es naiv zu glauben, RichterInnen seien in ihrer Arbeit unabhängig von aktueller Berichterstattung?

Bei aller Professionalität der Richter, es wäre tatsächlich naiv, eine komplette Immunität zu erwarten. Laut auf Richterbefragungen basierenden Untersuchungen gibt es zumindest einen Einfluss auf die Höhe einer Strafe oder etwa die Frage einer Bewährung, kaum aber auf die Frage Schuld oder Nichtschuld.

Finden Sie, PressevertreterInnen gehen mit ihrer Verantwortung angemessen um?

Leider nicht immer. Es mehrt sich in der Bemühung um Sensationen und Quoten ein unverantwortlicher Umgang mit der Unschuldsvermutung. Manchen Gerichtsurteilen gehen mediale Urteile voraus, die die Betroffenen selbst im Fall eines späteren Freispruchs gesellschaftlich ächten. Im Kachelmann-Prozess übernahmen Medien die Rolle übergriffiger kriminalpolitischer Akteure mit dem erklärten Ziel, das Urteil zu beeinflussen. Ein Unding ist auch die Veröffentlichung von Aktenbestandteilen, die den Medien gar nicht vorliegen dürfen.

Was bedeutet verantwortlicher Umgang in der Presseberichterstattung für Sie?

Vortrag „‚Im Namen der Medien: schuldig!‘ – Die Rolle der vierten Gewalt bei der Rechtsprechung“, 18 Uhr, Gemeindehaus der Friedens­kirche

Die Sach- und Beweislage muss offen und vorurteilsfrei geschildert werden, bis zum rechtskräftigen Urteil ist Konjunktiv angesagt. Bevor berichtet wird, sollte ein Mindestbestand an verlässlichen Beweistatsachen für die Richtigkeit des Verdachts vorliegen. Seriöse Berichterstattung braucht Recherche und Zeit, statt eines Schnellschusses kann man auch mal nicht berichten.

Ab wann wird Presse zur „Lügenpresse“?

Ich mag dieses Wort nicht, es ist ein Kampfbegriff der neuen Rechten. Journalisten und die Medien haben eine ungemein wichtige Funktion, Kritik ist auszuhalten und ein undifferenziertes Medienbashing vordemokratisch. Soweit die Berichterstattung aber den Markenkern des Rechtsstaats, die Unschuldsvermutung, verletzt oder sie sich anmaßt, anstelle der Gerichte zu urteilen, ist sie zurückzuweisen, notfalls durch Schadensersatzklagen wie im Fall Kachelmann. BILD musste zahlen, ein schwacher Trost für den allzeit Geächteten.