Wer tötete Ursula Herrmann?

Auch Augsburger Zivilrichter halten Verurteilten für den Täter

Von Dominik Baur, München

Im Prozess um eines der aufsehenerregendsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik, hat der Bruder des Opfers gewonnen – und ist doch enttäuscht von dem Urteil.

In der Tat ist es ein verzwickter Fall. Das fängt schon damit an, dass der fast 37 Jahre zurückliegende Mord an der zehnjährigen Ursula Herrmann nicht vor einer Strafkammer verhandelt wurde. Stattdessen ging es formal nur um eine Zivilklage Michael Herrmanns gegen den rechtskräftig verurteilten Mörder seiner Schwester, Werner M. Auf 20.000 Euro ­Schmerzensgeld hatte ihn der Musiklehrer vor dem Landgericht Augsburg verklagt – wegen eines Tinnitus, den er infolge eines früheren Strafprozesses erlitten hat. Doch damit wollte Herrmann lediglich erreichen, dass der Fall noch einmal aufgerollt würde.

Der Fall: Im September 1981 wurde Ursula Herrmann entführt, die Familie erpresst. Zwei Millionen Mark sollte sie zahlen. Doch drei Wochen später wurde das Mädchen tot aufgefunden. Der oder die Täter hatten es in einer Holzkiste im Wald vergraben. Fast 30 Jahre später, im Jahr 2010, wurde Werner M. in Augsburg wegen der Tat verurteilt. Doch an seiner Täterschaft gibt es Zweifel. Der Prozess sollte Herrmann nun Sicherheit darüber geben, wer seine Schwester ermordet hat. Inzwischen, so sagte der Kläger nach dem Urteil, gehe er sogar davon aus, dass der falsche Mann im Gefängnis sitzt.

Das Gericht sprach Herrmann nun 7.000 Euro Schmerzensgeld zu. In dem Verfahren waren erneut mehrere Zeugen vernommen worden. Das Gericht gelangte am Ende jedoch zu der Überzeugung, dass Werner M. zu Recht verurteilt worden war – also auch der richtige Adressat einer Schmerzensgeldklage sei.