Opposition will Beweisanträge einklagen

Amri-Untersuchungsausschuss: Linke, FDP und Grüne ziehen gemeinsam vor den Bundesgerichtshof

Aus Berlin Sabine am Orde

Kaum ist der Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz in die Zeugenbefragung eingestiegen, geht das Hickhack um den Zugang zu Informationen los. Linke, FDP und Grüne wollen gemeinsam zwei Beweisanträge durchsetzen, die Union und SPD abgeschmettert haben. Deshalb klagen die drei Oppositionsfraktionen vor dem Bundesgerichtshof. „Immer dann, wenn die Opposition die Arbeit der Geheimdienste in den Blick nehmen will, ist der Abwehrreflex der Koalition besonders hoch“, kritisierte Martina Renner (Linke)

Konkret geht es um die Forderung, all jene Informationen des Bundesverfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes zu bekommen, die auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) zur Verfügung standen. Das Gremium, das für Geheimdienste zuständig ist, hatte kurz nach dem Anschlag die Ereignisse untersucht und im Mai 2017 einen Bericht vorgelegt. „Wir benötigen die Unterlagen, um zu klären, ob die Bundesregierung das PKGr umfassend, vollständig und zeitnah informiert hat“, so Renner. Das könne man nur tun, wenn man das Material von damals mit dem von heute abgleichen könne.

„Das betrifft den Kern unseres Aufklärungsauftrags“, sagte Konstantin von Notz (Grüne). Die Koalition hatte die Anträge mit der Begründung abgelehnt, dass die Arbeit des PKGrs geheim sei. Es gehe aber gar nicht darum, was das PKGr gemacht habe, so FDP-Obmann Benjamin Strasser. Im Kern geht es um die Frage, wer entscheidet, was für die Aufklärung notwendig ist. Bei dem bislang schwersten islamistischen Anschlag hierzulande waren am 19. Dezember 2016 12 Menschen getötet und etwa 70 verletzt worden. Der Ausschuss will herausfinden, ob der Terroranschlag nur wegen Fehlern einzelner Behörden nicht verhindert wurde oder ob es ein Strukturproblem des gesamten Sicherheitssystems gibt. Zum Untersuchungsauftrag gehört aber auch die Frage, ob Bundestag und Öffentlichkeit angemessen informiert wurden. Die Opposition hat dabei ein sogenanntes Minderheitenrecht bei der Erhebung von Beweisen.