Berliner Aktengeschluder: Nächster Akt im Akten-Gate

Im Streit um die Amri-Akten fordert die Berliner CDU nun, den Pressesprecher der Justizverwaltung zu entlassen.

Burkard Dregger (CDU) im März im Amri-Untersuchungsausschuss Foto: dpa

In der Debatte über eine Veränderung von Akten im Berliner Untersuchungsausschuss zum Fall Anis Amri fordert die CDU nun personelle Konsequenzen. Es geht um Sebastian Brux, den Pressesprecher der Justizverwaltung. Er hatte dem Untersuchungsausschuss am Osterwochenende vorgeworfen, Originalakten des Falls Anis Amri verändert zu haben. Ordner sollen entleert und umsortiert worden sein. Als Beweis hatte er Fotos der leeren Ordner und umsortierte Akten auf Twitter geteilt.

Seitens der Berliner CDU heißt es in einer offiziellen Erklärung vom Mittwoch nun: „Wir fordern Herrn Senator Behrendt auf, unverzüglich seinen Sprecher zu entlassen.“ Sie spricht außerdem von einem Vorwurf der „Manipulation“ an sie. Burkard Dregger (CDU), Vorsitzender des Untersuchungsauschusses, hatte am Dienstag zwar zugegeben, dass die Akten umsortiert wurden, allerdings sei dies weder von ihm angeordnet noch von ihm persönlich durchgeführt worden. Das hatte ihm der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux auf Twitter vorgeworfen. Laut der internen Prüfung des Parlaments hatten Mitarbeiter:innen des Ausschussbüros die Akten neu sortiert. Der Inhalt sei dabei aber nicht verändert worden.

Das behauptet die Justizverwaltung aber auch nicht. Ihr geht es „um den Originalzustand der Akten, der einer Aktenordnung folgt und nicht verändert werden darf“, sagt Michael Reis, stellvertretender Pressesprecher der Senatsjustizverwaltung. „Wir haben die Akten so weitergegeben, wie wir sie von Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft erhalten haben“, sagt Reis. Konkret handelt es sich bei den Akten um Abhörprotokolle von Telefongesprächen des Breitscheidplatz-Attentäters Amri. Laut Justizverwaltung dürften die nicht anders angeordnet werden, das sei mit Originalakten der Staatsanwaltschaft nicht erlaubt, so Reis. „Eine andere Ordnung mag vielleicht zu einer besseren Verständlichkeit beitragen. Das mindert jedoch die Beweisqualität. Und hier geht es um diese und nicht um die Verständlichkeit.“

„Originalakten sind Beweismittel“

Im Fall Amri sei das wichtig, weil viele Akten aus unterschiedlichen Bundesländern zusammenliefen: „Die Originalakten sind Beweismittel. Sie dürfen nicht verändert werden, um ihren Beweiswert nicht zu verlieren. Dies gilt auch hinsichtlich der Zusammensetzung“, sagt Reis. Der Justizverwaltung geht es also um die Formalitäten, Dregger und dem Untersuchungsausschuss um die Handhabbarkeit. Die Neusortierung der Akten „hatte den Zweck, die Auswertung auch dieses Exemplars zu erleichtern“, heißt es dazu in der offiziellen Erklärung des Parlaments.

Die Forderung nach der Entlassung ihres ersten Pressesprechers Sebastian Brux wollte die Justizverwaltung auf taz-Anfrage allerdings nicht kommentieren.

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