Narr oder Opfer? Täter!

Staatsanwaltschaft fordert viereinhalb Jahre Haft für Exreeder

Von Karolina Meyer-Schilf

Staatsanwälte langen gern mal hin, insofern machte auch die Bremer Staatsanwältin Silke Noltensmeier am letzten Donnerstag in ihrem Plädoyer keine Ausnahme: „Wie ein risikobereiter Pokerspieler“ habe der Exreeder Niels Stolberg sein früheres Unternehmen, die Schwergutreederei Beluga, geführt. Vier Jahre und sechs Monate Haft forderte sie schließlich für den schwer erkrankten Angeklagten.

Stolberg muss sich seit über zwei Jahren gemeinsam mit drei früheren Mitarbeitern wegen Kreditbetrug, Bilanzfälschung, Untreue und Betrug vor dem Bremer Landgericht verantworten. Um seine 1995 von ihm gegründete Schwergutreederei an die Weltmarktspitze zu führen, so der Vorwurf, habe Stolberg Banken bei der Finanzierung neuer Schiffe belogen, Rechnungen gefälscht und vor der Insolvenz im Jahr 2011 die Auftragsbücher massiv aufgebläht.

Stolberg ist grundsätzlich geständig, hatte aber im Prozess immer wieder betont, sich nicht selbst bereichert zu haben. Das überzeugte die Staatsanwältin jedoch nicht: Wen, wenn nicht sich selbst, er denn mit seinen Straftaten bereichert habe, fragte Noltensmeier in ihrem Plädoyer. Um die Dinge klarzustellen, zitierte sie auch aus einer Leseprobe von Stolbergs neuem Buch, das im Sommer erscheinen soll. Darin fragt Stolberg sich und seine Leser: „Bin ich in meiner Geschichte Narr oder Opfer?“

Weder noch, befand die Staatsanwältin, „Sie sind Täter.“ Der Patron im Hause sei er gewesen, der Stratege, der seine Mitarbeiter in die Straftaten mit hineingezogen habe. Und nicht der „gutmütige, naive und leicht tollpatschige Kapitän“, als den er sich gern darstellen würde.

Stolbergs Anwälte fanden das unfair: Diese Darstellung sei ein Versuch, den Angeklagten lächerlich zu machen. Auch das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß bewerten sie als „völlig überzogen“. Maximal zwei Jahre auf Bewährung forderten sie stattdessen für ihren Mandanten. Das wird wohl nicht klappen: Einen im Juli 2017 vom Gericht angebotenen Deal hatte Stolberg ausgeschlagen. Die Richter stellten damals drei Jahre und neun Monate Haft in Aussicht.

Dem Deal innewohnenden Strafrabatt könne es nun für Stolberg nicht mehr geben, forderte die Staatsanwältin. Für die drei mitangeklagten Exmitarbeiter forderte sie hingegen Bewährungsstrafen zwischen elf und 22 Monaten – weil keiner von ihnen vorbestraft ist und sie sich kooperativ bei der Aufklärung verhalten hätten. Die Plädoyers ihrer Anwälte werden am 8. März erwartet, eine Woche später will das Bremer Landgericht das Urteil verkünden.