Bisher höchste Strafe für G20-Randale

Er sei nur aus Neugier zu den Krawallen gegangen und habe sich „mitreißen lassen“, sagt der Verurteilte

Die Videosequenzen zeigten den Deutschen, wie er inmitten vermummter Gestalten eine Drogerie plünderte

Ein 28-Jähriger ist in Hamburg zu der bisher höchsten Strafe in einem G20-Prozess verurteilt worden. Er erhielt am Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren. Die zuvor härteste Strafe – zwei Jahre und sieben Monate Haft – war im ersten Prozess Ende August gegen einen 21-Jährigen aus den Niederlanden verhängt worden.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zudem habe das „gut recherchierte Videomaterial“ der Polizei die Vorwürfe der Anklage bestätigt, sagte die Richterin. Die Videosequenzen zeigten den Deutschen, wie er in der Nacht zum 8. Juli inmitten vermummter Gestalten eine Filiale der Drogerie Budnikowsky und zwei Supermärkte im Schanzenviertel plünderte sowie Steine und Flaschen auf Polizisten warf.

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu Beginn des einzigen Verhandlungstages gab der Angeklagte die Taten zu und entschuldigte sich. Aus Neugier sei er zu den Krawallen in die Schanze gegangen, habe mit Freunden Alkohol getrunken und sich „von der Masse mitreißen lassen“, berichtete er.

Der 28-Jährige war bei den Taten nicht vermummt. Die Staatsanwaltschaft trug vor, bei den Taten sei er zwar unprofessionell gekleidet gewesen, habe aber professionell gehandelt. Er habe an „vorderster Front“ an dem „Gewaltexzess“ teilgenommen und sei „Teil des Mobs“ gewesen. „Es gab nicht viel zu leugnen, die Bilder sprechen für sich“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Gegen eine mildere Strafe sprachen der Richterin zufolge auch die Vorstrafen des 28-Jährigen. An dem Freitagabend im Juli habe er trotz Bewährungsauflagen über Stunden „immer weitergemacht“. Die Richterin betonte, die Randalierer hätten „Angst und Schrecken“ verbreitet. „Dazu haben Sie beigetragen“, sagte sie in der Urteilsbegründung zum Angeklagten. (dpa)