Facebook-Hetzer zu Geldstrafe verurteilt

Justiz Der Angeklagte hatte Claudia Roth „grünfaschistische Sau“ und „Hackfresse“ genannt

BERLIN taz | Wegen Online-Hetze gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 57-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. Dem Angeklagten Andreas M. wurde vorgeworfen, die Vizepräsidentin des Bundestages auf seiner Facebook-Seite verunglimpft und beleidigt zu haben. Zunächst war gegen den Mann ein Strafbefehl in Höhe von 1.920 Euro ergangen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Nun verurteilte ihn das Gericht zu 160 Tagessätzen à 30 Euro, also einer Geldstrafe von 4.800 Euro.

M. hatte am 11. September und am 8. Oktober 2015 Bilder von Claudia Roth mit den Worten „Hackfresse“, „grünfaschistische Sau“ und „hängt sie auf“ auf Facebook geteilt, sagte der Staatsanwalt. Als Beweis lagen Screenshots der Postings vor, auf denen der Angeklagte deutlich anhand seines Profilbilds zu erkennen ist.

Gestützt wurde die Anklage durch den Zeugen Martin F., der damals in einem Werbezentrum mit Internetcafé arbeitete. „M. war Laufkunde bei uns. Als ich abends seinen Computer gecheckt habe, bin ich auf beleidigende und rassistische Beiträge gestoßen“, sagte F. Reue zeigte der vorbestrafte M. nicht. „Wenn die sogenannten Politiker bessere Politik machen würden, würde so was auch nicht passieren. Das mit dem Aufhängen war nicht ernst gemeint. Die Beleidigung schon“, sagt er. Claudia Roth, die Strafanzeige gestellt hatte, war nicht anwesend. Klara Weidemann