Facebook-Hetze mit Folgen

Hasskommentare Das Amtsgericht Lübeck bestraft einen 28-Jährigen wegen Volksverhetzung im Netz

Ein 28-jähriger Lübecker muss 900 Euro Strafe zahlen, weil er volksverhetzende Äußerungen und Beschimpfungen gegen muslimische Demonstranten bei Facebook verbreitet hat.

Der Mann hatte sich im Zusammenhang mit einer religiösen Demonstration in Berlin im Juni geäußert. Er hatte die Teilnehmer als „Opfer“ beschimpft und fremdenfeindliche Schimpfwörter benutzt und Sätze wie „Vergesst nicht, dass ihr Gäste in unserem geliebten Land seid“ veröffentlicht. Außerdem hatte er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt und gerechtfertigt, so lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Im Gerichtssaal äußerte sich der Mann, der die Haare an beiden Seiten kurz rasiert trägt, nicht zu den Vorwürfen. Auf die Strafe reagierte er gleichgültig.

Bereits im Dezember war er durch einen Strafbefehl aufgefordert worden, 90 Tagessätze àzehn Euro zu zahlen. Sein Anwalt hatte Einspruch eingelegt. Diesen zog er nun in der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Lübeck zurück. Dadurch wurde der Strafbefehl rechtskräftig. Für den Anwalt hatte es sich als eindeutig erwiesen, dass die im Netz verbreiteten Inhalte strafbar waren.

Bereits im vergangenen Jahr musste sich der 28-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten. Im Oktober war er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, da er ohne Fahrerlaubnis einen nicht versicherten PKW mit gefälschter Zulassungsplakette gefahren war. Das Verfahren war nun, gemeinsam mit dem Verfahren wegen Volksverhetzung, wieder aufgenommen worden.

Ähnliche Fälle gibt es bei Face­book und in anderen Netzwerken immer wieder. Ein Monitoring von jugendschutz.net ergab, dass Facebook allein im Januar und Februar dieses Jahres nur 39 Prozent der von Nutzern als strafbar gemeldeten Inhalte gelöscht hatte. Die Äußerungen des Mannes aus Lübeck konnten durch den Screenshot eines Chatverlaufs gesichert werden. Piep