Sinneswandel bei Nahles

Mindestlohn Bundesarbeitsministerin lockert Dokumentationspflichten für Arbeitgeber

BERLIN taz/rtr | Bundesarbeitsarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat am Dienstag angekündigt, die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn zu lockern. Kaum ein halbes Jahr nach Einführung haben sich damit Arbeitgeber und Union mit ihren Klagen über den vermeintlich zu hohen bürokratischen Aufwand durchgesetzt.

Beginn, Dauer und Ende der Arbeit müssen nun vom Arbeitgeber nicht mehr aufgezeichnet werden, wenn der Beschäftigte ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis hat und sein Bruttolohn über 2.000 Euro liegt. Bisher lag die Einkommensgrenze für die Aufzeichnungspflicht fast 1.000 Euro höher. Die Union dürfte sich über das Entgegenkommen des Koalitionspartners freuen. Sie hatte eine Herabsetzung auf 1.900 Euro gefordert.

Besondere Gruppen wie etwa mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft werden von der Aufzeichnungspflicht generell ausgenommen. Und auch in puncto Arbeitgeberhaftung soll nachgebessert werden. Beauftragt eine Firma ein anderes Unternehmen, soll der Auftraggeber in den meisten Fällen nicht für die Einhaltung des Mindestlohns haften.

Von einer Beschneidung des Mindestlohns will Nahles allerdings nichts wissen. „Das Mindestlohngesetz wird nicht angefasst“, sagte sie. Muss es auch nicht, denn das Geschenk an die Arbeitgeber kommt per Verordnung.

Im Frühjahr hatte Nahles noch bei einem Treffen der Koalitionsspitzen die Lockerung der Dokumentationspflichten ausgeschlossen. Damals sei es „schlichtweg nicht möglich gewesen, eine seriöse Bewertung zu machen, bevor wir nicht valide Daten auswerten konnten“, begründete Nahles ihren Sinneswandel. Josephine Schulz