Umweltbank in der Kritik: „Ein einziger Aktionär will Krieg“

Nichtregierungsorganisationen werfen der Umweltbank Fehlverhalten nach der Nichtentlastung des ehemaligen Vorstands vor. Die Bank wehrt sich.

Die Umweltbank steht in der Kritik. Bild: reuters

BERLIN taz | Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und die Umweltorganisation Urgewald entziehen der Umweltbank nach einer ausführlichen Prüfung ihre „bisherige uneingeschränkte Empfehlung“. Der Vorstand der Bank war aufgrund einer Anfechtungsklage für das Geschäftsjahr 2013 nicht entlastet worden.

Die Bank habe 2014 mehrfach gegen geltendes Aktienrecht verstoßen und weigere sich, auf ihrer Internetseite über die Nichtentlastung des Vorstands zu informieren, teilten die Organisationen mit. Grundsätzlich sei die Umweltbank zwar keine schlechte Bank, sagt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Aber als AG muss sie sich ans Gesetz halten und Kunden offen und ehrlich informieren.“

Mit ihrem Verhalten werde die Umweltbank dem Anspruch einer verantwortungsvollen Unternehmensführung nicht gerecht, sagt Dufner. „So ein Verhalten traut sich nicht einmal die Deutsche Bank.“

Ausgangspunkt für die Prüfung der Nichtregierungsorganisationen, zu der auch ein Treffen mit dem Vorstand im November 2014 gehörte, war die Auseinandersetzung um einen Gegenantrag eines Aktionärs zur Aktionärsversammlung Mitte 2014, in der es um das Agieren der Bank im Zusammenhang mit umstrittenen Wind-Investments ging.

Da die Umweltbank diesen Antrag nicht veröffentlicht hatte, hatte sich der Aktionär an den Dachverband gewandt. Dieser stellte fest, dass der Antrag auf Nichtentlastung des Umweltbank-Vorstands fristgerecht gestellt, formal korrekt und inhaltlich nachvollziehbar gewesen sei. „Mit der Nichtveröffentlichung hat die Umweltbank AG grundlegend gegen das Aktiengesetz verstoßen“, sagte Dufner.

„Mit den falschen Angaben führt die Umweltbank in die Irre“

Der Gegenantragsteller hatte daraufhin damals gegen die von der Aktionärsversammlung beschlossene Entlastung des Vorstands Klage eingereicht. Noch vor der Verhandlung hatte die Umweltbank den Fehler eingeräumt und die Entlastung aufgehoben.

Trotzdem kann die Umweltbank die Vorwürfe der Organisationen nicht nachvollziehen. „Ein einziger Aktionär will einen Krieg anzetteln, und der Dachverband lässt sich von diesem vor den Karren spannen“, sagt Gründer und Vorstandsvorsitzender der Umweltbank Horst Popp. Die Vorwürfe seien ungerechtfertigt, der Entzug der Empfehlung überzogen und nicht nachvollziehbar. „Die Nichtentlastung des Vorstands ist Schnee von gestern, und wir werden auch keine Konsequenzen innerhalb der Bank daraus ziehen.“

Besonders kritisch sehen die beiden Verbände, dass die Umweltbank nicht über die Nichtentlastung informiert habe. Auf der Internetseite stehe im Bericht der Aktionärsversammlung zudem immer noch, dass der Vorstand entlastet worden sei. „Mit den falschen Angaben führt die Umweltbank jeden in die Irre, der sich auf der Internetseite über die Bank informieren und bei ihr sein Geld anlegen möchte“, sagt Dufner. Auch das sieht Popp anders: „Wir sind gesetzlich weder zu einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch zu einer Bekanntmachung auf unserer Internetseite verpflichtet.“

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