Alte Rechtschreibung im Norden gültig

Karlsruhe (rtr) – Das Bundesverfassungsgericht hat das Ergebnis eines Volksentscheides in Schleswig-Holstein bestätigt, nach dem in dem Bundesland zunächst weiter nach den alten Rechtschreibregeln unterrichtet wird. Die Karlsruher Verfassungsrichter sahen darin keine Verletzung der Grundrechte. Der Kläger hatte geltend gemacht, seine Kinder würden bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder bei der Berufswahl Nachteile erleiden, wenn sie die alten Schreibregeln erlernten. Mittlerweile zeichnet sich aber eine Verständigung zwischen den Parteien im Kieler Landtag ab, im Herbst ein Gesetz zur Einführung der neuen Rechtschreibung einzubringen.