Arbeitsverträge dürfen nur noch einmal sachgrundlos befristet werden. Das Bundesverfassungsgericht kippt die lockerere Regel des Bundesarbeitsgerichts.
Laut einem Bericht wurde bei mehr als der Hälfte aller befristeten Verhältnissse kein Sachgrund angegeben. Der Koalitionsvertrag sieht deutlich geringere Zahlen vor.
Ewig in befristeten Jobs für die Post AG: Eine Frau aus Mecklenberg-Vorpommern hatte davon die Nase voll und klagte. Das Verfahren endete jetzt mit einem Vergleich.
Das Bundesarbeitsgericht lehnt überraschend Ansprüche von Leiharbeitern auf einen Vertrag mit Langzeit-Entleihern ab. Der Bundestag muss nachbessern.
Immer mehr Arbeitsverträge seien rechtswidrig, sagt Jurist Peter Schüren. Er fordert Bußgelder und Gewinnabschöpfung zur „Abschreckung“.