Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft: Mit Zeitverträgen zum Doktor

Knapp drei Viertel der Wissenschaftler an deutschen Unis sind befristet angestellt. Inzwischen wandern viele Akademiker lieber aus.

Endlich ist es vorbei: Absolventen der Uni Bonn. Bild: imago/Rainer Unkel

BERLIN taz | Eine Universitätslaufbahn in Deutschland? Von dieser Vorstellung hat sich der Politikwissenschaftler Sebastian Meier (Name geändert) verabschiedet. Noch hat er eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FU Berlin, bewirbt sich aber gerade für Promotionsprogramme in Kanada, Großbritannien und Skandinavien. „In Deutschland bekommt man selbst mit dem Doktortitel vorerst nur befristete Stellen.“

Kein Einzelfall. Die Bildungsgewerkschaft GEW beklagt den Trend zu befristeten Verträgen an deutschen Hochschulen. Donnerstag hat sie daher den „Herrschinger Kodex“ vorgestellt, in dem Leitlinien für gute Arbeitsbedingungen formuliert werden. „Das Hire-and-Fire-Prinzip hat Einzug gehalten in die Forschung“, bemängelt Andreas Keller, der im GEW-Vorstand für den Bereich Hochschule verantwortlich ist. Die Gewerkschaft plädiert für Mindestlaufzeiten für befristete Verträge und bessere Perspektiven für Promovierte.

Mittlerweile ist der überwiegende Teil des wissenschaftlichen Personals an deutschen Hochschulen befristet beschäftigt: Gut 74 Prozent haben einen zeitlich begrenzten Vertrag, auf einen unbefristet Beschäftigten kommen im Jahr 2010 acht befristet Angestellte. Fünf Jahre zuvor betrug das Verhältnis noch eins zu vier, so die Berechnung der GEW.

Nun ist eine Befristung in der Wissenschaft an sich nicht ungewöhnlich: Viele Doktoranden finanzieren ihre Promotion, indem sie während dieser Zeit an einem Lehrstuhl arbeiten. Das Problem: Die Verträge laufen oft kürzer als die Promotion. 53 Prozent der Verträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern sind auf weniger als ein Jahr begrenzt, so die GEW. Viele Doktoranden müssten somit hoffen, dass ihr Vertrag bis zum Abschluss ihrer Doktorarbeit immer wieder verlängert wird. „Dauert eine Promotion vier Jahre, sollten auch die Doktorandinnen und Doktoranden einen Vierjahresvertrag bekommen“, findet Keller. Und auch Verträge von Promovierten sollten automatisch entfristet werden, wenn sie bestimmte Leistungen in der Forschung und Lehre erbracht haben.

Mittlerweile beginnt auch bei den Universitäten ein Umdenken. Die Hochschulrektoren-Konferenz (HRK) hatte im Frühjahr Empfehlungen entwickelt, die in eine ähnliche Richtung weisen. „Die konkrete Befristung muss möglichst zielbezogen erfolgen“, heißt es darin. Derzeit evaluiert die HRK, wie die Hochschulen diese Empfehlungen umsetzen.

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