Anwalt über Joachim Herrmann: „Nicht genug frisches Blut“

David Schneider-Addae-Mensah nannte den bayerischen Innenminister ein „wunderbares Inzuchtprodukt“. Der hatte sich zuvor rassistisch geäußert.

Joachim Herrmann Nahaufnahme

Joachim Herrmann muss sich so einiges gefallen lassen Foto: dpa

taz: Herr Schneider-Addae-Mensah, sind Sie sicher, dass Herrmanns Eltern Geschwister sind?

David Schneider-Addae-Mensah: Das müssen sie ja nicht unbedingt sein, damit es unter „Inzucht“ fällt. Das hängt von der Definition ab. Aber man kann den Begriff auch in einem nicht-juristischen Sinne verstehen. Ich meine damit: Der hat einfach nicht genug frisches Blut abbekommen. Ich habe nach einem adäquaten Konter gesucht.

Einen Konter worauf?

Der Brief war meine Reaktion auf Joachim Herrmanns Auftritt im August bei „Hart aber fair“. Dort nannte er Roberto Blanco einen „wunderbaren Neger“. Das wollte ich nicht so stehen lassen. Sicherlich ist „Inzuchtprodukt“ eine scharfe Bezeichnung. Aber es ist eine angemessene Reaktion. So hat es auch das Amtsgericht gesehen …

David Schneider-Addae-Mensah, Jahrgang 1971, arbeitet als Menschenrechtsanwalt. Er ist Sohn eines Ghanaers und einer Bayerin.

… das Ihnen ein „Recht zum Gegenschlag“ eingeräumt hat. Wen wollen Sie als Nächstes schlagen?

Schauen Sie nach Osten oder in die AfD: Da gibt es genug potenzielle Schläger. Man kann deren Aussagen nicht einfach so stehen lassen. Man muss ihnen Grenzen aufzeigen. Ich beleidige ganz ungern. Nur, wenn ich unbedingt muss. In der Regel muss ich selbst häufiger Beleidigungen einstecken – vor allem rassistische. Wenn ich im Zug zum Beispiel angesprochen werde mit: „Gehen Sie wieder zurück in Ihr Land!“ Das ist sehr verletzend, schließlich bin ich Deutscher.

, Jahrgang 1971, arbeitet als Menschenrechtsanwalt. Er ist Sohn eines Ghanaers und einer Bayerin.

Gab es eigentlich eine persönliche Antwort von Joachim Herrmann?

Nein, die gab es nicht. Es gibt einen handschriftlichen Vermerk auf einem Schreiben seiner Mitarbeiter mit Bitte um Mitteilung, ob Herrmann in dieser Sache Strafantrag wegen Beleidgung stellen möchte. Herrmann vermerkte: „Ja, ggf. auch Beschwerde bei Rechtsanwaltskammer“. Die Anwaltskammer hat sich aber nicht bei mir gemeldet. Viele Querulanten reichen dort Beschwerden ein, da geben die nicht jede weiter.

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