„Anti-Randalierer-Gesetz“ in Frankreich: Volle Kanne gegen das Demo-Recht

Das Parlament will gegen „notorische Unruhestifter“ vorgehen und verschärft Demoverbote. Das ist selbst in der Regierungspartei umstritten.

Demonstrierende mit gelben Warnwesten

Immer in Aktion: Gelbwesten-Protest in Frankreich Foto: reuters

PARIS taz | Die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung wollen – wie vor ihnen bereits die Senatoren – mit verschärften Gesetzen gegen gewalttätige „Casseurs“ (Randalierer) am Rande von Demontrationen vorgehen. Eine entsprechende Vorlage ist am Dienstagnachmittag verabschiedet worden. Der Anlass dafür sind die Krawalle mit Plünderungen und Sachbeschädigungen bei Kundgebungen der Gilets jaunes, der sogenannten Gelbwesten, in den vergangenen Wochen. Sowie gewaltsame Konfrontationen zwischen „Black blocks“, den Schwarzen Blöcken, und der Polizei.

Dahinter steckt die Absicht, „notorische“ Unruhestifter, die der Polizei bereits bekannt sind, daran zu hindern, an öffentlichen Kundgebungen teilzunehmen. Auch soll die Möglichkeit präventiver Kontrollen und legaler Durchsuchungen von potenziellen Demonstranten erweitert werden. Und schließlich sollen Teilnehmende für eventuelle Schäden bei ausartenden Demonstrationen persönlich haften.

Da sich Senat und Nationalversammlung nicht auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen konnten, kommt es zu einer zweiten Lesung. Die Abgeordneten hatten die im Senat von der konservativen Opposition eingebrachte Vorlage in einigen Punkten abgeschwächt. So ist nicht mehr vorgesehen, bereits wegen Gewalt verurteilte oder bekannte Demonstranten systematisch in einer Datenbank vorab zu erfassen und sie an einer Teilnahme an Kundgebungen mit einer Meldepflicht auf der Polizeiwache zu hindern. Vorbelastete „Unruhestifter“ sollen aber mit einem Demonstrationsverbot belegt werden, wenn „ausreichende Gründe vorliegen“ für den Verdacht, dass diese Person „mit ihrem Verhalten eine schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt“. Bei Zuwiderhandlung droht eine Haftstrafe von sechs Monaten.

Die jetzt erweiterten Kompetenzen der Polizei erinnern an die Ausnahmebestimmungen des Notstands anlässlich der islamistischen Attentatswelle nach 2015. Der Senat wollte zudem, dass selbst in der weiteren Umgebung, Autos und Gepäck durchsucht werden dürfen. Die bereits geltende Vermummungsverbot bei Kundgebungen stellt künftig ein Strafdelikt dar, das im Höchstfall mit einem Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann.

„Gesetz bedroht die Bürger“

Die linke Opposition lehnte diese Vorlage als „Einschränkung der Bürgerrechte“ ab. Auch einigen Abgeordneten der Regierungspartei „La République en marche“ geht diese Repression als Antwort auf die Krise wegen der Gelbwesten-Proteste zu weit. François Sureau, Anwalt und ein Freund und Ratgeber von Präsident Emmanuel Macron, warnte in den Medien: „Dieses Gesetz bedroht nicht die Casseurs, sondern die Bürger.“ Er hält die Einschränkung des Demonstrationsrechts für höchst bedenklich: „Will man am Ende, dass nur noch Leute eine Erlaubnis zum Demonstrieren haben, die der Polizei genehm sind?“

Diese Einwände fanden Gehör im bürgerlichen Lager. So erklärte Charles de Courson, ein Vertreter des Zentrums, vor der Nationalversammlung: „Falls wir eines Tages eine extreme Rechte an der Macht haben, werdet ihr begreifen, dass es ein Wahnsinn ist, so etwas zu verabschieden!“ Bevor das Gesetz – nach der fälligen zweiten Lesung – in Kraft treten kann, wird sich das oberste Verfassungsgericht damit befassen.

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