Anklage gegen „Scharia-Polizei“: Verstoß gegen Uniformverbot

Die „Shariah Police“ von Wuppertal muss sich jetzt doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage zugelassen.

Ein Mann liest die Berichterstattung über die Scharia-Polizei im Internet.

Berichterstattung im Internet: Islamisten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ ziehen durch die Wuppertaler Straßen Foto: dpa

DÜSSELDORF/WUPPERTAL epd | Mitglieder der „Scharia-Polizei“, die 2014 in Warnwesten mit dem Schriftzug „Shariah Police“ durch Wuppertal liefen, müssen sich nun doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage gegen acht von neun Beschuldigten zur Hauptverhandlung zugelassen. Der 3. Strafsenat halte nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung der Angeklagten wegen eines Verstoßes gegen das im Versammlungsgesetz normierte Uniformverbot für wahrscheinlich, teilte das Oberlandesgericht am Dienstag mit. (AZ: 3 Ws 52/16 bis 3 Ws 60/16)

Zuvor war das Landgericht Wuppertal zu einer gegenteiligen Einschätzung gekommen und hatte Ende vergangenen Jahres die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Wuppertal Beschwerde ein. Aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts muss die Hauptverhandlung nun vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts geführt werden.

Initiator des damaligen Rundgangs der selbst ernannten „Scharia-Polizei“ durch den Wuppertaler Stadtteil Elberfeld und Wortführer der Gruppe soll der Salafist Sven Lau gewesen sein. Gegen ihn erhob der Generalbundesanwalt Anfang vergangenen Monats Anklage wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“.

Durch das Tragen der Westen hätten die Männer ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia und durch den Zusatz „Police“ auch den Willen zur Durchsetzung zum Ausdruck gebracht, erklärten die Düsseldorfer Richter. Damit hätten sie ihre politische Gesinnung gezeigt, nämlich die Ablehnung einer Trennung von Staat und Kirche. Aufgrund des Nähe ihres Auftritts zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten „Religionspolizei“ seien sie geeignet, einschüchternd militant zu wirken.

Mit dieser Einschätzung widersprechen sie den Richtern des Wuppertaler Landgerichts, die erklärt hatten, von den handelsüblichen Warnwesten in grellem Orange seien keine einschüchternden oder bedrohlichen Effekte ausgegangen. Auch weckte der Schriftzug nach Ansicht des Landgerichts Wuppertal keine Assoziationen zu Polizeikleidung.

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