Ankauf maroder Staatsanleihen: Karlsruhe passt

Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kaufs von Staatsanleihen durch die EZB muss der EuGH klären. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht zuständig.

Der Schatten des EZB-Präsidenten Mario Draghi liegt über der gemeinsamen Währung. Bild: dpa

KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat den Streit um den Ankauf maroder Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Es sprächen „gewichtige Gründe“ dafür, dass das sogenannte OMT-Programm zum unbegrenzten Ankauf solcher Anleihen die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verletzt, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Das Gericht ist wegen dieser Einschätzung verpflichtet, den Fall dem EuGH vorzulegen, da die EZB als EU-Organ nur der Rechtsprechung des Luxemburger Gerichts unterliegt.

Die Richter sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass das Programm durchaus mit Einschränkungen aufrecht erhalten werden. Im OMT-Ankaufprogramm der EZB ist bislang zwar noch kein Cent geflossen. Aber allein dessen Ankündigung durch EZB-Präsident Mario Draghi im September 2012 hatte zur Beruhigung der Finanzmärkte und zu sinkenden Zinsen für spanische und italienische Staatsanleihen geführt.

Das Programm könnte bei einem großen Ankauf maroder Staatsanleihen nach Ansicht der Verfassungsgüter „zu einer erheblichen Umverteilung von Geldern zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen“. Dies sei aber in den europäischen Verträgen „nicht vorgesehen“. Den Verträgen zufolge sei die EZB „nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen“.

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