Abstimmung im Bundestag: Mietpreisbremse, zweiter Versuch

Die Groko will Änderungen bei der Mietendämpfung beschließen. Die neuen Regeln gehen weiter als die alten, gelten aber nur bis 2020.

Wohnungen mit Balkonen

Neubauten in Berlin-Kreuzberg Foto: dpa

BERLIN taz | Der Bundestag wird am frühen Donnerstagabend in zweiter und dritter Lesung über die Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse abstimmen. Die Zustimmung durch Union und SPD gilt als sicher, das Gesetz kann damit zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

In zwei Punkten gibt es Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung: So müssen in Zukunft Vermieter selbst angeben, ob die geforderte Miete mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt. Bisher mussten Mieter dies erfragen. Der Vermieter kann eine solche höhere Miete aber weiterhin verlangen, wenn der Vormieter sie bereits gezahlt hat.

Änderungen gibt es auch bei der Modernisierungsumlage. Modernisierungskosten dürfen in Zukunft nur noch zu acht Prozent auf die Miete umgelegt werden statt wie bisher zu elf Prozent. Hier besserten die Fraktionen von Union und SPD noch einmal gegenüber dem ursprünglich vorgelegten Regierungsentwurf nach: Darin sollte die Neuregelung nur für Gebiete mit einem so genannten angespannten Wohnungsmarkt gelten, die von den jeweiligen Landesregierungen beschlossen werden müssen.

Diese Hürde soll nun fallen – die Modernisierungskosten dürfen bundesweit nur noch zu acht Prozent auf die Miete umgelegt werden. Damit wird der Druck von Gebieten außerhalb der angespannten Wohnungsmärkte genommen, in die Wohnungskonzerne vermutlich bei einer lokalen Beschränkung der Neuregelung mit Modernisierungsvorhaben ausgewichen wären.

Kritik vom Mieterverband

Dennoch kritisieren Mieterverbände und Opposition die geplante Neuregelung. Den Deutschen Mieterbund (DMB) ärgert vor allem, dass die geplante Neuregelung zur ortsüblichen Vergleichsmiete verwässert wurde.

„Der Kompromiss sieht vor, dass der Vermieter sich zwei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages doch noch auf einen Ausnahmetatbestand berufen kann, wenn er die entsprechenden Informationen über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nachgeholt hat“, kritisierte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. „Das heißt im Klartext, bei der Mietpreisbremse ändert sich im Ergebnis so gut wie nichts.“ Auch Sanktionen bei Verstößen sind weiterhin nicht vorgesehen.

Die Linksfraktion bemängelt vor allem die zeitliche Befristung der Mietpreisbremse – sie läuft schon 2020 aus. Ob die Große Koalition – sollte sie dann noch im Amt sein – eine Verlängerung beschließt, ist derzeit vollkommen offen. Für Bestandsmieten schlägt die mietenpolitische Sprecherin der Fraktion, Caren Lay, einen Deckel in Höhe der Inflationsrate und höchstens zwei Prozent jährlich vor.

Kritik auch von Wohnungswirtschaft

Die Wohnungswirtschaft kritisiert dagegen die Einschränken bei der Modernisierungsumlage: „Ein zusätzliches Einschränken der Modernisierungsumlage ist völlig kontraproduktiv und setzt die Zukunftsfähigkeit des Wohnens in Deutschland aufs Spiel“, sagte der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko.

Schon am späten Nachmittag will der Bundestag über die sogenannte Sonder-AfA abstimmen. Damit soll der Neubau von Wohnungen mit einer steuerlichen Abschreibung von fünf Prozent jährlich, befristet bis 2021, gefördert werden. Die Bundesregierung sieht dafür insgesamt 410 Millionen Euro vor. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Wohnung sollen 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. In der letzten Legislaturperiode war die Sonder-AfA am Widerstand aus der SPD-Fraktion gescheitert, unter anderem, weil große Mitnahmeeffekte durch Firmen, die auch ohne Förderung gebaut hätten, befürchtet worden waren.

Obwohl sich daran nichts geändert hat, gilt die Zustimmung der SPD diesmal als sicher. Im Gegenzug stimmt die Union den Verbesserungen bei der Mietpreisbremse zu, die sie in der vergangenen Legislaturperiode noch abgelehnt hatte. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an, sie werde als nächsten Schritt im Mieterschutz einen verbesserten Mietspiegel vorlegen. Die Reform soll die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten, auf die sich ein Vermieter berufen kann, senken.

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