Abschiebung
Die syrische Polizei wartet schon
Obwohl das Bundesinnenministerium davor gewarnt hat, schiebt Niedersachsen Flüchtlinge nach Damaskus ab. Dort sind die ersten schon verhaftet worden - sie hätten "das Ansehen Syriens beschädigt".von Christian Jakob
Leserkommentare
19.07.2010 15:32 Uhr
von Kris:
Wenn ich diese Kommentare hier lese wird mir übel und ich schäme mich. Immer habe ich dazu gestanden, Deutsche zu sein, ich sage immer, mit dem, was in der Geschichte passiert ist habe ich nichts mehr zu tun. Es war furchtbares Unrecht, keine Frage.
Aber solche Äußerungen wie von Andreas und Eric Petersen machen mich wütend.
Es wäre so schön wenn manch Einer Unterschiede zwischen Menschen oder Sachverhalten machen würden. Es sind nie "die Türken", "die Polen", "die Deutschen", das habe ich schon als Kind gehaßt.
Es sind hier keine Herz-Schmerz Geschichten. Informiert Euch zuerst, bevor ihr solche Kommentare abgebt. Wir erleben zur Zeit in unmittelbarer Nachbarschaft einen solchen Fall. Es sind immer Kinder die Leidtragenden, dabei können sie nicht für ihre Herkunft. Die meisten kennen Syrien nicht, sie sprechen diese Sprache nicht. Die Kinder , die wir kennen sind zwischen 7 und 12 Jahren. Ich habe versucht, sie zu beruhigen, es ist mir nicht gelungen.
Habt ihr Kinder? Kann es richtig sein, das Kinder in diesem Alter sich mit Themen wie Gefängnis und Folter befassen, weil sie wissen, das es ihnen bald so passieren kann?
Ich heiße bei Weitem vieles nicht Richtig, was hier in Deutschland passiert. So viele nutzen den Staat und uns derart unverschämt aus und wir zahlen dafür. Sie leben nach Eheschließung hier oft von Hartz IV. Nach 2 Jahren kommt die Scheidung und die Jungfrau aus dem Heimatland. Diese und die folgenden Kinder leben dann natürlich von HARTZ IV. Da müßte etwas geschehen, aber bitte differenziert. Hier wird noch gefoltert, hier werden die einfachsten Menschenrechte verletzt und wir schuaen w e g!!!
07.07.2010 11:30 Uhr
von Auto Fan:
Es ist erschütternd, wie der deutsche Staat mit Menschen umgeht und wie viele Bürger das auch noch gutheißen. Es ist unmenschlich und unchristlich, was hier geschieht. Es ist gut, dass es Menschen gibt, die das aufdecken und noch besser, dass es Menschen gibt, die dagegen vorgehen.
05.07.2010 19:21 Uhr
von Andreas:
Ich, was wollen Sie uns mit Ihrem Kommentar sagen. Er hat um Asyl nachgesucht und es wurde nicht gewährt. Dies wurde sicher auch gerichtlich überprüft. Ich sehe nicht wo ein Recht verletzt wurde. Es ist schließlich auch Syriens verdammte Pflicht und Schuldigkeit eigene Staatsbürger zurückzunehmen. Er darf auch Syrien wieder verlassen. Mit Schengenvisum wird es wohl nichts aber es gibt noch ganz viele andere Länder auf der Welt. Ich sehe allerdings immer noch nicht was Sie uns sagen wollen.
05.07.2010 17:35 Uhr
von HUHU:
@Ich.
Das zählt aber nur für deutsche. Und ist somit für Ausländer unwirksam!
05.07.2010 16:09 Uhr
von gegenspiegel:
Wo will man eine gerechte Grenze ziehen, wer hier bleiben darf und wer abgeschoben wird? Natürlich fühlt sich jeder Abgeschobene ungerecht behandelt. Aber die, die hier Aufenthalt bekommen, zeigen oft nicht die geringste Achtung oder auch Dankbarkeit gegenüber dem Land, das sie aufgenommen hat.Deshalb hält sich mein Mitgefühl mittlerweile in Grenzen.
05.07.2010 15:50 Uhr
von Anti:
@Eric
Man soll den Menschen ja nichts schlechtes wünschen.
Aber dir wünsche ich, dass du dich für einen Moment mal so fühlst wie einer der Abgeschobenen.
Wie es ist, immer nur geduldet zu sein.
Wie es ist, aus einem Leben, das man sich aufgebaut hat, herausgerissen zu werden..
Wie es ist, die sichere Folter zu erwarten.
05.07.2010 11:41 Uhr
von Eric Petersen:
Das ist ja wieder eine Herz - Schmerz Geschichte.
Wenn seine deutsche Freundin ihn in Syrien schon wieder abholen will, kann er bereits nicht mehr im dortigen Knast sein !
Ich wünsche auch dem Rest eine gute Heimreise.
04.07.2010 23:40 Uhr
von Ich:
Die Menschenrechte:
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.