• 29.04.2010

Abschiebung nach Togo verhindert

Die Liebls dürfen bleiben

Im letzten Moment wendet die Berlin die Abschiebung von Ginette und Gergi Liebl nach Togo ab. Die Flugnummer stand schon fest. Jetzt hofft die Familie auf ein dauerhaftes Bleiberecht.von Franziska Langhammer

  • 30.04.2010 10:04 Uhr

    von aso:

    @ BerlinMarcus:

    „...und berechtigte Abschiebungen müssen auch zügig durchgeführt werden...“:

    Oh,Oh..., das war aber jetzt haarscharf an der taZensur vorbeigeschrammt...
    Sie kennen wohl nicht die taZikette...?

    Wer hier Abschiebung fordert, und dann auch noch zügig, ist doch mindestens Pi...oder noch schlimmeres...das geht gar nicht...

    Zwar weiß jeder, der 1+1 zusammenzählen kann, daß man sich mit Parolen a la „Grenzen auf für Alle“ den eigenen Ast absägt,
    aber wer will solche Wahrheiten schon hören? Denn es hört sich doch so schön „menschlich“ an...und „gegen das System“...

    Parolen-Drescher von kmii (kein mensch ist illegal) erfinden die Menschenrechte neu:
    Kostproben:
    Grenzen auf, Stop Deportation, Bleiberecht für alle...

    Bleiberecht wird natürlich gefordert unabhängig davon, ob Flüchtlinge in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt vollständig selbst zu verdienen...

    Wer das finanzieren soll? Böse Frage!

    Etwa der Steuerzahler?...Ob der mehrheitlich damit einverstanden ist?: Böse Frage!

    Demokratie hin oder her, solche Fragen werden doch besser ohne die Mehrheit entschieden, gell?

    Wer böse Wörter wie „Asylmißbrauch, Wirtschaftsflüchtling“ o.ä. benutzt ist sofort als bräunliches Nazischwein enttarnt...

    Praktisch gell? Fehlt nur noch die AntiFa-Gedankenpolizei...
    Preisfrage: wie hoch ist der Anteil der Aktivisten von kmii bis AntiFa im Mensa-Club? (IQ ab 130...).

  • 29.04.2010 19:59 Uhr

    von denninger:

    @"BerlinMarcus":
    Mit der Limitierung der Verfahrensdauer nimmst Du dem Migranten den Rechtsweg bis hin zum BVG.
    Sorry, aber die Liebls hätten schon längst die deutsche Staatsbürgerschaft wenn sie sich nicht ständig und ausschließlich auf die Abstammung gerstützt hätten.
    der "fehlende Stempel aus der Kaiserzeit" ist eigentlich das Fehlen einer rechtlich anerkannten Eheschliessung zwischen den Urahnen.
    Das kann man nun sehen wie man will aber das Familienrecht ist nun mal orts- und zeitgebunden.
    Liebl wollte einen Präzedenzfall schaffen und genau das wollten die Behörden vermeiden.

  • 29.04.2010 14:34 Uhr

    von BerlinMarcus:

    Das System ist da unmenschlich... jahreslanges Warten darf es nicht geben! Da muss es zeitliche Höchstgrenzen geben...nach max. 1 Jahr muss ein Antrag geklärt sein! Ein berechtigtes Bleiberecht muss zügig ausgesprochen werden und berechtigte Abschiebungen müssen auch zügig durchgeführt werden. Die Menschen müssen wissen woran sie sind!

  • 29.04.2010 11:00 Uhr

    von vantast:

    Die Sache hat wohl zu viel Aufsehen erregt. Jetzt wird zurückgerudert, wäre ja noch schöner, wenn wir wegen unserer bösen Kolonialzeit Schuldgefühle hätten.

  • 29.04.2010 10:51 Uhr

    von Surprise:

    Ein vollkommen unglaublicher Vorgang. Erst wird die Frau fast in den Tod getrieben und soll abgeschoben werden und jetzt entscheidet der Senat plötzlich zu ihren Gunsten.
    Es freut mich sehr, aber es war auch längst überfällig. Jetzt muss man Regelungen finden wie eine Bürokratie wie die Ausländerbehörde wieder menschlich werden kann...

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