Abmahnung bei CC-Lizenzen: Frei, nicht wurscht

Fehler bei der Quellenangabe können teuer werden: Nutzer, die Fotos der Online-Wikipedia veröffentlichen, bekommen Probleme mit Abmahnanwälten.

Sowas kann zu Problemen führen. Bild: dpa

BERLIN taz | Jens Myrau ist wütend: „Ich bin davon ausgegangen, dass ich Texte und Bilder der Wikipedia, frei nutzen darf.“ Nun fordert ihn eine Anwaltskanzlei auf, 1.000 Euro dafür zu zahlen.

Myrau ist Rentner und gibt als Hobby einen Online-Pressespiegel heraus. So nennt er es selbst. Es sind Nachrichten, die ihn beschäftigen. Er schreibt über die Riesenschildkröte „Lonesome George“, über die Auswirkungen einer großen Dürre auf die US-Landwirtschaft oder über Weltraum-Archäologen. „Ich hatte einen Schlaganfall. Seitdem kann ich nicht so gut reden, da ist das Schreiben ein wichtiger Weg, mich auszudrücken“, sagt der 65-Jährige.

Im April schrieb Myrau über Volker Kauder, den Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag. Und illustrierte den Text mit einem Foto von Kauder, das er aus der Wikipedia kopierte. Dabei gab er nicht die richtige Quelle an. Für dieses Bild und zwei weitere schrieb ihm eine Kanzlei eine Abmahnung: Er habe die Urheberrechte an den Bildern verletzt und solle dafür nun eine Strafe zahlen.

Ein häufiges Missverständnis

Mit diesem Problem ist Myrnau nicht allein: Foren sind voll von Bloggern, die Fotos aus der Wikipedia auf ihrer Seite veröffentlichten und später Abmahnschreiben von Anwälten bekamen. Meist ist deren Forderung berechtigt.

Der Grund dafür ist ein Missverständnis: Viele Nutzer gehen davon aus, dass die in der Wikipedia verwendeten Bilder der Wikimedia-Stiftung und damit irgendwie der Allgemeinheit gehören. Das ist aber falsch: Die Bilder gehören den Künstlern. Die haben sie unter einer sogenannten Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenz) veröffentlicht. Im Falle der Wikipedia heißt die genaue Lizenz CC-BY-SA. Die Lizenzen machen die Bilder zwar öffentlich nutzbar – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Bei vielen unter CC-Lizenz veröffentlichten Werken müssen der Name des Fotografen und die Art der jeweiligen CC-Lizenz genannt werden. Genau das hat Myrau nicht getan und so den Lizenzvertrag verletzt. Für Künstler ist das ärgerlich: Sie können nur schwer abschätzen, ob es Absicht oder Unfall war, und manche antworten mit einer Abmahnung. Oder aber eine Anwaltskanzlei verschickt sie.

Doch Abmahnungen treffen oft Nutzer, die es einfach nicht besser wissen. Das kritisiert auch Markus Beckedahl vom Blog Netzpolitik.org: „Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, begeht die ganze Zeit Urheberrechtsverletzungen.“ Da sei das Recht einfach veraltet.

Über 200.000 Abmahnungen im Jahr

Auf diesen mehr oder weniger unbewussten Rechtsverstößen hat sich eine komplette Industrie aufgebaut. Laut einer Statistik des „Vereins gegen den Abmahnwahn“ kam es in Deutschland 2011 zu 218.560 Abmahnungen, mit denen insgesamt über 165 Millionen Euro gefordert wurden. „Bislang blieben aber die CC-Lizenzen davon großteils verschont“, sagt Frauke Andresen, die als Anwältin Opfer von Abmahnungen vertritt. Ein potenzieller Markt für Abmahn-Kanzleien sei das aber auf jeden Fall.

700 Euro zahlen Abgemahnte im Schnitt für den Fehler, den sie gemacht haben. Oft unabsichtlich. Ein Gesetz, das den Betrag auf 100 Euro begrenzt, hat die Bundesregierung angekündigt, aber noch nicht beschlossen.

Jens Myrau hat aus seinem Fehler Konsequenzen gezogen: Eigentlich wollte er bei der Wikipedia mitarbeiten. Darauf hat er nun keine Lust mehr.

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