• 16.04.2008

"Abmahn-Anwalt" verurteilt

Bewährungsstrafe für von Gravenreuth

Weil er Mandanten in zwei Fällen Geld aus zivilrechtlichen Vergleichen vorenthalten hatte, wurde Abmahnanwalt von Gravenreuth zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.von Max Hägler

  • 23.04.2008 14:57 Uhr

    von Mein Name:

    Ihr seid aber auch mit nichts zufrieden. Das ist doch wenigstens schonmal ein erster Schritt in Richtung Gerechtigkeit.

    Das jüngste Gericht steht noch aus!

  • 17.04.2008 14:38 Uhr

    von A John:

    Mich würde es auch interessieren warum die Anwaltskammer nicht schon beim ersten Urteil, wg. Veruntreuung von Mandatengelder, tätig wurde

    Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war.

    Es kann doch nicht angehen das ein Anwalt, der nur auf Gebührentreiberei aus ist, jahrelang so diesen Berufsstand in Verruf bringen darf!

    Danach bewertet, wäre mindestens die Hälfte aller Anwälte sofort ihre Zulassung los.

    Entweder hat die Münchener Anwaltskammer kein Interesse,

    M.W. ist der Verurteilte CSU-Mitglied... ;-))

  • 17.04.2008 09:12 Uhr

    von Christian Treczoks:

    Ja, auch ich finde es bezeichnend für die geringe Moralität des Anwältestandes, dass dieser Mensch trotz aller juristischen und moralischen Fehltritten immer noch als Anwalt auftreten darf. Entweder hat die Münchener Anwaltskammer kein Interesse, den Ruf ihres Standes zu retten, oder sie sagen sich: "Der ist auch nicht besser als die anderen"...

  • 16.04.2008 19:58 Uhr

    von Sinon:

    @Hel: das würde mich auch mal interessieren. wenn ich könig bin, verliert jeder anwalt sofort und unwiderbringlich seine zulassung, sobald er im zusammenhang mit seiner arbeit einer straftat für schuldig gesprochen wurde... naja, wenn ich könig wäre, wäre einiges besser :D

  • 16.04.2008 19:20 Uhr

    von el Chupa Cabra:

    Mich würde es auch interessieren warum die Anwaltskammer nicht schon beim ersten Urteil, wg. Veruntreuung von Mandatengelder, tätig wurde (Berufung hin oder her)?
    Es kann doch nicht angehen das ein Anwalt, der nur auf Gebührentreiberei aus ist, jahrelang so diesen Berufsstand in Verruf bringen darf!

    Der werte Herr biegt sich mit Unwarheiten das Recht immer nur zu seinen Gunsten und ist schlicht darauf aus die dt. Gerichte für sich arbeiten zu lassen und sich so die Taschen voll zu stopfen.

  • 16.04.2008 14:30 Uhr

    von Hel:

    Warum darf der Typ eigentlich noch praktizieren?

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