ARD und ZDF haben Gutachten über die Rechtmäßigkeit des neuen Rundfunkstaatsvertrags in Auftrag gegeben.von STEFFEN GRIMBERG

ARD und ZDF wehren sich gegen Online-Beschränkungen. Bild: dpa
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die neuen Spielregeln für ARD und ZDF im Internet festlegt und in den vergangenen zwei Jahren für heftige Kontroversen zwischen Öffentlich-Rechtlichen, Privatsendern und Verlegern sorgte, beschäftigt jetzt die Juristen. Nach Berichten des Fachdiensts Funkkorrespondenz (FK) haben ARD und ZDF zwei Gutachten zum neuen Staatsvertrag in Auftrag gegeben, die prüfen sollen, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Das Pikante daran: Das weiterhin wenig beliebte medienpolitische Regelwerk wird noch von den zuständigen Landtagen aller 16 Bundesländer beraten und soll zum 1. Juni in Kraft treten.
ARD und ZDF kritisieren vor allem den Aufwand beim sogenannten Drei-Stufen-Test, der die Zulässigkeit bestehender und neuer digitaler Angebote der gebührenfinanzierten Sender prüfen soll. Verlegern und Privatsendern gehen die Online-Beschränkungen für ARD und ZDF im Staatsvertrag dagegen nicht weit genug.
Die Gutachter sind laut FK der Stuttgarter Kartellrechtler K. Peter Mailänder und der Staats- und Medienrechtler Karl-E. Hain, der aktuell an der Uni Köln lehrt.
Hain soll laut FK auch untersuchen, ob Privatsender oder Verlage gegen neue Onlineprojekte von ARD oder ZDF auch dann gerichtlich vorgehen könnten, wenn diese nach dem Drei-Stufen-Test genehmigt wurden. Der bis 2008 amtierende ARD-Vorsitzende Fritz Raff vom Saarländischen Rundfunk hatte schon letzten Herbst vor juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem neuen Staatsvertrag gewarnt.
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