Ein ruandischer Flüchtling in Deutschland erzählt, wozu er die FDLR brauchte. Mitglied werden wollte er nicht: Demokratie in Ruanda müsse auf diplomatischem Wege erreicht werden. von BIANCA SCHMOLZE

Der Zeuge E. wollte nur mit seinem Bruder in Kontakt kommen, der hier im Kongo lebte. Bild: ap
STUTTGART taz | Nicht jeder ruandische Hutu, der im deutschen Exil lebt, ist aktiv in der FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), die im Kongo kämpft und deren Präsident und 1. Vizepräsident, Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, in Deutschland leben und jetzt in Stuttgart vor Gericht stehen.
E., der am 17. Oktober vom OLG Stuttgart befragt wurde, lehnte zum Beispiel einen Eintritt in die FDLR trotz Anfrage ab.
Der in Deutschland seit 2004 als Flüchtling anerkannte und sogar eingebürgerte Exilruander nahm zwar vor einigen Jahren Kontakt mit Murwanashyaka und Musoni auf, weil sein Bruder damals im kongolesischen Wald lebte und in der FDLR ein herausragendes politisches Amt innehatte. Er traf die beiden auch, aber er entschied sich schließlich gegen den Eintritt.
Er wisse nicht, was er dort für eine Rolle spielen solle, da die FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) im Kongo aktiv sei und nicht in Europa; er habe kein militärisches Profil; und seiner Meinung nach solle Demokratie in Ruanda auf diplomatischem Wege erreicht werden, nicht mit der Waffe, gab E. bei seiner Befragung zur Begründung an.
Immerhin verschaffte Musoni ihm die Telefonnummer seines Bruders im Kongo. Seitdem stehen E. und sein Bruder in Kontakt, jedenfalls manchmal. Der Bruder verließ 2009 schließlich die FDLR und zog nach Ruanda, wo er jetzt ein normales Leben führe, sagt E. Am Telefon reden E. und sein Bruder aber weder über die Vorgänge im Kongo noch über die Lage in Ruanda, aus Vorsicht. Alltag eines Flüchtlings.
Redaktion: Dominic Johnson
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Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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