Weil die geladene Ex-Ehefrau eines Angeklagten die Aussage verweigerte, verlas das Gericht teils kuriose interne Dokumente der ruandischen Miliz. von BIANCA SCHMOLZE/SIMONE SCHLINDWEIN

Den Feind im Auge: Ein FDLR-Kämpfer im Osten des Kongo. Bild: reuters
STUTTGART taz | Man kann der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) vieles vorwerfen, nicht aber, dass sie nicht zu feiern weiß. In einer FDLR-Protokollakte vom 21. Mai 2005, die die deutschen Ermittler aus dem Computer des wegen Kriesgverbrechen im Kongo angeklagten FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka gefischt haben und die am 19. September vor Gericht in Stuttgart verlesen wurde, findet sich eine Liste der Feiertage der FDLR.
Darin gibt es kunterbunt Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Mariä Himmelfahrt, dazu das Ende des islamischen Fastenmonats Ramadan, das islamische Opferfest Kebir, den Tag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution und des Unbekannten Soldaten, außerdem unter anderem einen Tag der Arbeit, einen Tag des Friedens, einen Demokratietag. ein Entefest, ein Gedenktag zum "Ausbruch der ruandischen Tragödie", wie der Völkermord von 1994 hier genannt wird. Christentum, Islam, Sozialismus und ruandischer Hutu-Nationalismus - alles zusammen.
Dazu passend gibt es eine Disziplinarordnung für Zivilisten - die für Militärs wurde an diesem Tag nicht verlesen - die einer Diktatur entspricht oder eher einer Sekte. "Die FDLR ist eine Kampforganisation", heißt es darin; ihre Prinzipien seien "Strenge", "Gerechtigkeit" und das "Recht auf Verteidigung". Verboten seien "Nepotismus, Prahlerei, Verrat, Verweigerung", zu vermeiden seien "brutale Misshandlung, Vergewaltigung, Drogen-. und Alkoholmissbrauch, Glücksspiel, Hexerei, Plünderungen". Wer gegen diese und andere Grundsätze verstößt, muss mit mündlichen Verwarnungen rechnen - zum Beispiel bei "Arroganz", "Größenwahn" oder "Anhäufung von Reichtümern" - sowie mit schriftlichen Rügen, die in der Akte der Person festgehalten werden. Ausschluss aus der FDLR steht auf "Verrat, Vergewaltigung, Raub, Vergiftung, Zusammenarbeit mit dem Feind, Kompromittierung, Sabotage, Desertion, Plünderung des Erbes der FDLR". Diese Strafe wird vom Präsidenten - also Murwanashyaka - verkündet, aufgrund einer Zweidrittelmehrheit im "Nationalen Widerstandskomitee" und einer nachfolgenden Dreiviertelmehrheit im "Nationalkongress".
Deutlich illustriert all das, dass die FDLR sich als eine Art Parallelgesellschaft für die im Kongo lebenden ruandischen Hutu empfindet, als einen eigenen Staat, dem die Hutu aus Ruanda unterworfen sind, wenn sie im Ostkongo in Lagern unter FDLR-Kontrolle leben. Manifest, Programm und Satzung der FDLR, die ebenfalls verlesen wurden, beziehen sich zum Teil explizit auf die staatliche Struktur Ruandas zu Zeiten der Diktatur des Hutu-Präsidenten Juvénal Habyarimana, dessen Ermordung am 6. April 1994 den Völkermord an den Tutsi eingeleitet hatte und dessen Staatsapparat danach in den Kongo geflohen war. Die Verwaltungsstruktur ist identisch aufgebaut, mit Zellen, Sektoren, Kommunen und Präfekturen. Es gibt Ministerien, Kommisariate und eine Unterscheidung zwischen politischen und militärischen Strukturen.
Im Internen Reglement (Réglement d'Ordre Intérieur) der FDLR vom 31. Januar 2006 wird dargelegt, alle Mitglieder müssten an Gott glauben. Der Status des Kämpfers (Umucunguzi - Mehrheit: Abacunguzi, das geläufige Wort für FDLR-Milizionäre im bewaffneten FDLR-Arm FOCA - Forces Combattantes Abacunguzi) wird verdient und kann auch wieder verloren werden, beispielsweise durch öffentlichen Verzehr von Alkohol oder sexuellen Missbrauch. Es gibt für FDLR-Posten einen Amtseid, der vor dem Präsidenten auf Gott geschworen wird.
Dieser Staat entstand im Jahr 2000 im Untergrund, mitten in den Wirren des Kongokrieges. Ein Protokoll der Sitzung des Regionalkomitees Europa vom 17. Juni 2000 befasst sich vor allem mit der Notwendigkeit der Geheimhaltung, auch betreffend der Identität des Präsidenten und des Vizepräsidenten.
Eigentlich war für diesen Verhandlungstag der Auftritt der ehemaligen Ehefrau des ebenfalls angeklagten 1. FDLR-Vizepräsidenten Straton Musoni vorgesehen. Die 44jährige deutsche Industriekauffrau machte wie erwartet von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und daher keine Angaben vor Gericht. Zwar hatte sie bei ihrer polizeilichen Vernehmung Angaben gemacht, doch dürfen diese vor Gericht nur dann verwendet werden, wenn die Zeugin dies ausdrücklich erlaubt. Dies tat Frau Musoni nicht. Damit wurde sie zu Beginn des Verhandlungstages bereits nach wenigen Minuten vom Gericht entlassen und nahm im Zuschauerraum Platz.
Redaktion: Dominic Johnson
Ein Telefonat zwischen den beiden Angeklagten vor ihrer Verhaftung enthüllt, wie sie sich auf ihren Prozess vorbereiteten. Sie sehen sich als Opfer, aber zugleich als von Gott geschützt. von Bianca Schmolze

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Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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