Zur Wiederaufnahme des FDLR-Prozesses in Stuttgart wird dem angeklagten FDLR-Präsidenten Murwanashyaka sein eigenes TV-Interview vorgehalten. von BIANCA SCHMOLZE

FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka vor dem Stuttgarter Gericht. Bild: dpa
STUTTGART taz | Nach mehreren Wochen Sommerpause wurde der Prozess gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und 1. Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 12. September wieder aufgenommen.
Im Mittelpunkt stand jetzt ein Schlüsselmoment der medialen Aufklärung der Rolle der in Deutschland lebenden FDLR-Führung bei der Steuerung von FDLR-Tätigkeiten im Kongo: ein TV-Beitrag des ARD-Magazins "Fakt" vom 3. November 2008, in dem Murwanashyaka vor der Kamera gegenüber dem MDR-Journalisten Markus Frenzel bestätigte, dass er die Kontrolle über die Miliz habe: "Ich bin der Präsident dieser Organisation und ich weiß ganz genau, was in dieser Organisation geschieht." Mit den ihm vorgeworfenen Verbrechen der FDLR konfrontiert, fragte er provokant, warum die deutsche Justiz ihn nicht längst festgesetzt habe.
Als der TV-Beitrag im Gerichtssaal vorgespielt wurde, hörten beide Angeklagte sehr aufmerksam und konzentriert, äußerlich mit unbewegter Miene zu. Zuvor hatte die Verteidigung Widerspruch gegen das Vorspiel eingelegt, mit der Begründung, das Originalinterview mit Murwanashyaka sei sehr viel länger gewesen als die wenigen Minuten, die gesendet wurden, und das komplette Interview sei nötig, um alle Fragen, Antworten und Kommentare hören zu können. Der Senat beschloss, zunächst den TV-Beitrag in Augenschein zu nehmen und Zweifel der Verteidigung beziehungsweise weitere Beweismittel später zu behandeln.
Ferner wurde unter anderem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 31. März 2011 verlesen, das Murwanashyakas Berufung gegen die Aberkennung seines politischen Asyls in Deutschland zurückwies. Das Urteil hob die Vorgesetztenverantwortlichkeit Murwanashyakas für Verbrechen der FDLR hervor; sein Asylrecht sei verwirkt, da er nie Position gegen die Verbrechen der FDLR bezogen habe und diese nicht verhindert habe. Mit seiner Machtposition hätte Murwanashyaka die Verbrechen verhindern bzw. ahnden können.
Asyl, so das BVG Leipzig, könne auch rückwirkend aberkannt werden, nämlich nach dem Grundsatz der Asylunwürdigkeit, wenn nachträglich Ausschlussgründe vorliegen, die den internationalen Bestimmungen des UNHCR oder der Genfer Flüchtlingskonventionen widersprechen. Die terroristischen Aktivitäten der FDLR würden der Schutz- und Friedensfunktion des Asyls widersprechen. Daher verstoße der Asylwiderruf nicht gegen §16a Grundgesetz. Im Falle von Murwanashyaka liege aktuelle bzw Wiederholungsgefahr vor. Selbst im Zuge der verschiedenen Verfahren gegen Murwanashyaka habe die FDLR zu keiner Zeit von Verbrechen abgesehen.
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Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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Es ist ein echtes großes Drama, das sich da in Griechenland abspielt. Ein Drama über die Demokratie, die Unregierbarkeit. Dieses Wort muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und das Drama genießen.

Leserkommentare
19.09.2011 21:31 | Dominic Johnson
Weder noch. Es ist Straton Musoni. Dumm gelaufen.
18.09.2011 21:58 | genau hinsehen
Hallo Frau Schmolze, ...