Anwalt über Polizeigewalt bei Castor-Protest: "Schlagstöcke ohne Vorwarnung"

Bereits als Demonstranten noch weit von den Schienen des Castor-Transports weg waren, setzte die Polizei Pfefferspray und Schlagstöcke ein - ohne Ankündigung, kritisiert Anwalt Stolle.

Aufräumen im Wendland nach dem Castortransport. Die Debatte zu Polizeigewalt lässt sich allerdings nicht so schnell aus der Welt schaffen. Bild: dapd

taz: Sie haben als Anwalt des "Legal Teams" das Bündnis „Castor? Schottern!“ begleitet. Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?

Peer Stolle: Wir wurden – genauso wie Bundestagsabgeordnete und das Komitee für Grundrechte und Demokratie – im Vorfeld angefragt, ob wir als anwaltliche Beobachter diese Aktion am Sonntag begleiten würden. Bereits als die Gruppe noch weit weg war von den Schienen, gab es den ersten Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken, ohne jegliche Vorwarnung oder Ankündigung. Das Szenario setzte sich fort, als die Gruppe die Schienen erreichte. Es kam seitens der Bundespolizisten und der Hamburger Einheiten sofort zum massiven Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken. CS-Gas-Kartuschen wurden abgeschossen. Zum Teil wurden auch Wasserwerfer eingesetzt.

Darauf haben die Schotterer doch wahrscheinlich reagiert, oder?

Peer Stolle ist Rechtsanwalt in Berlin und Mitglied im Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte-Vereins (RAV).

Weder vorher noch an den Schienen kam es zu Gewalthandlungen seitens der „Schotterer“ gegen die Polizeibeamten. Im Vorfeld wurde angekündigt, dass der Gegner nicht die Polizei sei. Diese Ankündigung wurde auch eingehalten. Erst nach dem massiven Vorgehen der Polizei kam es zu vereinzelten Würfen von morschen Ästen; das waren aber die absoluten Ausnahmen.

Was muss man sich unter der oft zitierten Unverhältnismäßigkeit bei Polizeieinsätzen vorstellen?

Der Einsatz der Zwangsmittel wurde vorher nicht angekündigt, es wurde auch seitens der Polizei nicht versucht, die DemonstrantInnen durch andere Mittel aufzuhalten oder abzudrängen. Entlarvend war die polizeiliche Aussage, die nach dem ersten Versuch, die Schienen zu betreten durchgegeben wurde: „Wer versucht, die Schienen zu betreten, gegen den werden Schlagstöcke, Pfefferspray und körperliche Gewalt eingesetzt.“

Wie wurden sie daraufhin eingesetzt?

Wir konnten beobachten, dass einige Polizeibeamte so genannte Totschläger (Teleskopschlagstöcke) benutzten. DemonstrantInnen haben mir berichtet, dass damit auf Köpfe eingeschlagen worden ist. Dazu muss man wissen, dass man mit diesen Stöcken sehr schwere Kopfverletzungen hervorrufen kann. Egal ob mit Tonfa oder Teleskopschlagstöcken, Schläge auf den Kopf sind vollkommen verantwortungslos. Mir wurde von einer Situation berichtet, in der ein Polizist eine Schusswaffe gezogen haben soll. Völlig unverantwortlich war der Einsatz von Reiterstaffeln an den Schienen, vor allem vor dem Hintergrund des massiven Einsatzes von CS-Gas und Pfefferspray.

Sind die von Greenpeace, der Kampagne "Castor? Schottern!" und der BI Lüchow Dannenberg genannten Zahlen von Verletzungen als realistisch einzuschätzen?

Allein bei der Gruppe, die wir begleitet haben, mussten mindestens 2 Personen mit Verdacht auf schwere Gehirnerschütterungen weggebracht werden. Die von der Kampagne „Castor? Schottern!“ genannten Zahlen - über 900 Fälle von Augenreizungen (vor allem durch Pfefferspray) und mehrere Knochenbrüche - sind aus unserer Sicht nachvollziehbar. Dass es nicht zu noch mehr und schwereren Verletzungen gekommen ist, ist allein dem Umstand zu verdanken, dass sich die CastorgegnerInnen selbst gut geschützt hatten.

Es hat mehrere Hofdurchsuchungen im Umkreis der nah an der Castorstrecke gelegenen Dörfer gegeben. Was ist da passiert?

Am Montag, den 8.11.2010, haben Polizeibeamte, darunter die Beweissicherungseinheit aus Oldenburg und die 5. Einsatzhundertschaft aus Göttingen gegen 17 Uhr mindestens drei Höfe in Grippel, Zardrau und Langendorf gestürmt und die Scheunengebäude durchsucht. Während der Durchsuchung in Grippel erfolgte keine Begründung der Maßnahme, die Beamten waren vermummt, trugen keine individuelle Kennzeichnung und waren auch gegenüber den anwesenden Rechtsanwälten zu keinerlei Erläuterung oder Identifizierung bereit, sondern reagierten mit Wegschubsen. Spätere Begründung war die Suche nach so genanntem „Sperrgut“, also Material, das zur Blockade geeignet sein könnte. Ein richterlicher Beschluss wurde vorher nicht eingeholt.

Über den französischen Polizisten berichtete die taz. Waren Sie bei dieser Aktion auch dabei?

Am Castortransport haben verschiedene ausländische Polizisten aktiv an Festnahmen und Personenidentifikationen teilgenommen. Ich persönlich habe bei der Großkundgebung am Samstag in Splietau einen Polizisten in einer – ich glaube kroatischen – Uniform gesehen. Der französische Polizist von der CRS (französische Bereitschaftspolizei) war bei den Einheiten der Bundespolizei am Sonntag in der Göhrde auf den Schienen.

Um welche Art der Kooperation mit ausländischer Polizei handelt es sich dabei?

Solche sogenannten Verbindungsbeamten sind häufig als Beobachter bei polizeilichen Großlagen dabei.

Welche rechtlichen Befugnisse haben diese Beamten?

Sie dürfen sich nicht am Einsatz beteiligen. Dieser französische Polizist aber stand nicht etwa abseits als Beobachter, sondern hat die Schiene mit „geschützt“. Auf den jetzt veröffentlichten Fotos ist zu sehen, dass er selbst Zwangsmittel eingesetzt hat. Gegen die Person wurde unmittelbar vor Ort Anzeige erstattet. Wenn es jetzt so dargestellt wird, als wenn der französische Polizist in Nothilfe gehandelt habe, dann ist das eine reine Schutzbehauptung. Die Bilder, die von diesem Einsatz gemacht worden sind, sind eindeutig. Eigentlich hätte dieser Polizist sofort festgenommen werden müssen. Dass dies nicht geschehen ist, legt den Verdacht nahe, dass sich die dort eingesetzten Polizeibeamten einer Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen strafbar gemacht haben.

Was können Sie zur Räumung der Widersetzen-Blockade am frühen Montagmorgen sagen?

Noch während Verhandlungen zwischen VertreterInnen der SchienenbesetzerInnen und der Einsatzleitung stattfanden, wurde eine „Freiluft-Gefangenensammelstelle“ (GeSa) eingerichtet, bestehend aus Polizeifahrzeugen, die auf einem ungeschützten Acker eine Wagenburg errichtet haben. Die Polizei teilte auf der Blockade mit, dass alle, die nicht freiwillig gehen würden, dort auf diesen Acker festgehalten werden würden. Bis zu 1000 Personen wurden dort unter freiem Himmel festgesetzt, bei bis zu Minus 5 Grad, zum Teil von nachts um 1 Uhr bis morgens um 9 Uhr.

Auf welcher gerichtlichen Grundlage hat die Polizei da gehandelt?

Diese Personen wurden keinem Richter vorgeführt, selbst nachdem ein Anwalt von einer in Gewahrsam genommen Person beauftragt worden war, in Lüchow zum ansässigen Gericht zu fahren und die sofortige Vorführung zu erwirken, passierte nichts. Die erfolgte Verfügung des Richters an die Polizei wurde schlicht ignoriert. Eine besonders perfide Form der Rechtsschutzverweigerung bestand darin, dass die Polizei durchgegeben hat, dass nur von denjenigen die Personalien aufgenommen werden würden, die einen Antrag auf Vorführung stellten. Alle anderen könnten nach Auflösung der Blockade das Freiluftgefängnis ohne Personalienfeststellung verlassen.

Aber ist dies eine eindeutige Übertretung der polizeilichen Befugnisse?

Die Einrichtung dieses „Freiluftgefängnisses“ war von Anfang an rechtswidrig. Die Polizei darf niemanden in Gewahrsam nehmen, wenn sie – wie hier – keine rechtsstaatlichen Grundsätze gewährleisten kann. Und wenn, dann muss die betroffenen Person unverzüglich dem Richter vorgeführt werden. Auch das ist nicht passiert. Folgerichtig wurde von den anwesenden AnwältInnen Anzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gestellt.

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