Laufzeiten-Verlängerung für Atomkraftwerke: Wulff hat's getan

Bundespräsident Christian Wulff hat die Laufzeitverlängerungen unterschrieben. Er hält das Gesetzespaket "für verfassungsgemäß", wie das Bundespräsidialamt erklärte.

Wulff hat Atomgesetz unterzeichnet Bild: dapd

BERLIN reuters/dpa | Bundespräsident Christian Wulff hat das Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken unterzeichnet. Wie sein Amt am Mittwochabend in Berlin mitteilte, fertigte Wulff insgesamt vier Gesetze des Energie- und Klimapakets aus. Nach dem vom Bundestag Ende Oktober mit der Mehrheit von Union und FDP beschlossenen Gesetz können die Atomkraftwerke im Schnitt zwölf Jahre länger als geplant in Betrieb bleiben. Der letzte Meiler würde so um das Jahr 2035 vom Netz gehen. Es handelte sich um die erste brisante Entscheidung Wulffs in seiner Amtszeit.

Der Bundespräsident sei "nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte" zu dem Ergebnis gekommen, dass rechtliche Gründe einer Ausfertigung des Atomgesetzes nicht entgegenstünden, teilte das Amt mit. Das Bundespräsidialamt unterstrich zudem, Wulff habe zu prüfen, ob das konkrete Gesetz entsprechend den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sei. Die politische Gestaltung des Gesetzes sei nicht Gegenstand der Prüfung.

Mehrere SPD-geführte Länder haben bereits eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sie werfen der Bundesregierung vor, die Laufzeiten unzulässigerweise in einem sogenannten Einspruchsgesetz formuliert zu haben. Dabei muss sich im Bundesrat eine Mehrheit finden, die das Gesetz ablehnt, sonst gilt es als gebilligt. SPD, Grüne und Linkspartei haben aber keine Mehrheit in der Länderkammer und scheiterten mit ihren Anträgen.

Der Bundesrat hatte das Energiekonzept der Regierung vor knapp zwei Wochen gebilligt. Dieses sieht auch den verstärkten Ausbau des Ökostroms vor. 2050 sollen Erneuerbare Energien einen Anteil von 80 Prozent an der gesamten erzeugten Energiemenge erreichen. Der Ausbau soll durch Abgaben der AKW-Betreiber für einen Öko-Fonds mitfinanziert werden. Die Konzerne Vattenfall, RWE, E.ON und EnBW müssen bis 2016 jährlich eine Kernbrennstoffsteuer zahlen. Die erwartete Summe von 2,3 Milliarden Euro soll in die Haushaltssanierung fließen. Das Paket enthält außerdem neue Sicherheitsstandards für die Meiler.

Der Energieversorger EnBW hat die Zustimmung von Bundespräsident Christian Wulff zum umstrittenen schwarz-gelben Gesetzespaket mit längeren Atomlaufzeiten begrüßt. "Nun haben wir diesbezüglich die notwendige Planungssicherheit, insofern sind wir zufrieden", sagte ein Sprecher des drittgrößten deutschen Energiekonzerns am Mittwochabend in Karlsruhe. Offen bleibe dennoch, wie lange die EnBW ihre alten Atommeiler am Netz behalte. Der dauerhafte Betrieb der Anlagen hänge von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab - vor allem den Sicherheitsauflagen, die durch das neue Gesetz auf das Unternehmen zukommen.

Aus Sicht der SPD-geführten Länder erfordern die Laufzeiten ein sogenanntes zustimmungspflichtiges Gesetz, dem der Bundesrat mit der Mehrheit seiner insgesamt 69 Stimmen zustimmen muss, damit es in Kraft treten kann. Sollten die Kläger in Karlsruhe erfolgreich sein, würde nach ihren Angaben automatisch die alte Gesetzeslage wieder gelten. Die frühere rot-grüne Regierung hatte 2000 auf der Basis von 32 Jahren Regellaufzeit für jedes Kernkraftwerk Reststrommengen festgelegt. Das letzte AKW würde nach dem rot-grünen Atomausstieg ungefähr 2022 vom Netz gehen.

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