Gericht spricht St. Pauli-Fan frei: Kein Widerstand gegen die Staatsgewalt

Eine Studentin, die nach einem Fußballspiel einen Polizisten angegriffen haben sollte, wird freigesprochen. Nun läuft wieder ein Verfahren gegen den Beamten. Der soll der Frau die Nase gebrochen haben.

Mal wieder Grund zum Jubeln: Feiernde St-Pauli-Fans Bild: dapd

Das Ende eines verdrehten Verfahrens: Anne H., die im Frühjahr bei einem Polizeieinsatz schwere Verletzungen erlitt, aber dennoch selbst auf die Anklagebank musste, wurde am Mittwoch freigesprochen. Es gebe "erhebliche Zweifel" daran, dass die Angeklagte den Beamten Marcus P. tätlich angegriffen habe, urteilte Richter Wolfgang Jordan vom Amtsgericht Tiergarten. Anne H. werde deshalb vom Vorwurf der Körperverletzung sowie des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen.

Am Rand des Fußballspiels Union Berlin gegen FC St. Pauli war es am 17. April 2010 zu einer Auseinandersetzung zwischen Pauli-Anhängern und der Polizei gekommen. Vor Gericht sagte Anne H. aus, bei einem Streit zwischen einem Polizisten und einem Fan habe sie zu schlichten versucht und dabei von einem Beamten einen Faustschlag ins Gesicht bekommen. Den anschließenden Tumult habe sie nur abseits stehend mitbekommen, als derselbe Polizist noch einmal auf sie zugekommen sei und sie zwei weitere Male geschlagen habe. Die Studentin erlitt bei der Auseinandersetzung einen Nasenbeinbruch (taz berichtete).

Laut Anklage soll die Beschuldigte jedoch schon während der Diskussion an den Hals des Beamten gegriffen haben, um ihn zu würgen. Marcus P., der Anne H. angezeigt hatte, verweigerte am Mittwoch die Aussage. Auch seine Kollegen konnten den Angriff der Frau nicht bestätigen. Dagegen belasten den Polizisten ein unabhängiger Zeuge sowie ein Video, das zeigt, wie der Beamte Anne H., ohne dass diese sich zur Wehr setzt, schlägt.

Das schon eingestellte Verfahren gegen den 43-Jährigen wegen Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger wurde in der Zwischenzeit wiederaufgenommen. "Das Verfahren gegen den Beamten wird entweder weitergeführt, oder wir stellen erneut Strafantrag. Da kommt die Staatsanwaltschaft jetzt nicht drum herum", so Sven Richwin, Anne H.s Anwalt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.