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Archiv-Artikel

Zwangsheirat wird eigener Straftatbestand

INTEGRATION Bundesregierung geht gegen erzwungene Hochzeiten und Scheinehen vor

BERLIN taz/dpa | Nach einem wochenlangen Streit über Einwanderung und Integration hat das Bundeskabinett schärfere Regeln gegen Zwangsheiraten und Scheinehen beschlossen.

Zwangsheirat soll künftig ein eigener Straftatbestand werden und nicht mehr als Nötigung geahndet werden. Das Strafmaß bleibt mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft gleich. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass es sich bei den Maßnahmen nicht um eine Reaktion auf die aktuelle Debatte handele.

Zwangsheirat sei auch in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Mit einem eigenen Straftatbestand trete die Regierung der „Fehlvorstellung entgegen, es handele sich um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen“. Es mache einen Unterschied, wenn die Tochter ihrem Vater künftig sagen könne, „Zwangsheirat ist verboten und du machst dich strafbar“, sagte auch Familienministerin Kristina Schröder (CDU).

Frauen, die zwangsweise ins Ausland verheiratet wurden, sollen künftig zehn Jahre lang ein Rückkehrrecht nach Deutschland erhalten. Voraussetzung ist, dass sie integrationswillig sind. Bislang erlosch das Rückkehrrecht nach sechs Monaten.

Schärfer will die Regierung auch gegen Ehen vorgehen, die geschlossen werden, um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten. Der ausländische Ehepartner soll erst nach drei statt bisher zwei Jahren einen eigenen Aufenthaltstitel bekommen. In Härtefällen sollen Ausnahmen gemacht werden.

Zudem sollen die Ausländerbehörden künftig vor Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis feststellen, ob der Antragsteller an Pflichtintegrationskursen teilgenommen hat. Schon heute kann die Verlängerung bei Nichtteilnahme an den Kursen abgelehnt werden.